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Prager Rathaus erinnert: Feuerwerksverbot zu Silvester und Neujahr

Autorenbild: Tschechien NewsTschechien News

Aktualisiert: 27. Dez. 2024

Bei Missachtung des Verbots drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Kronen

Prager Rathaus erinnert: Feuerwerksverbot zu Silvester und Neujahr
Foto: Silvester am Prager Wenzelsplatz

Das Prager Rathaus erinnert daran, dass im Stadtzentrum und in der Nähe von Krankenhäusern an Silvester und Neujahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist. Es weist auf eine Verordnung hin, die die Verwendung von handelsüblicher Pyrotechnik für den 31. Dezember 2024 und den 1. Januar 2025 regelt.


Nach Angaben der Stadtverwaltung basiert die Verordnung auf negativen Erfahrungen mit der Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen in sensiblen Bereichen Prags, insbesondere im Stadtzentrum, an Böschungen, in Parks sowie in der Nähe von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen wie Altenheimen.


Die Verwendung von handelsüblicher Pyrotechnik auf dem Gebiet der Hauptstadt Prag verboten:


  • im historischen Zentrum von Prag;

  • an Wasserläufen, auf Inseln in Wasserläufen sowie auf dem angrenzenden Land innerhalb von 50 Metern von der Uferlinie;

  • in einem Umkreis von 250 Metern um Einrichtungen der stationären medizinischen Versorgung sowie Alten- oder Behindertenheime;

  • auf und im Umkreis von 50 Metern um Dämme, Deiche, Stauseen, Wehre und Aufstauungen;

  • in besonders geschützten Gebieten sowie in einem Umkreis von 50 Metern um diese Gebiete;

  • in und innerhalb von 50 Metern von Naturparks;

  • in einem Umkreis von 250 Metern um den Prager Zoo, Tierheime und tierärztliche Notfalleinrichtungen.


Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Produkte können schwere, manchmal sogar tödliche Verletzungen verursachen. Darüber hinaus schaden sie nicht nur Menschen, sondern auch Wildtieren, Tieren in Zoos und Haustieren.


Wer Tiere zu Hause hat, weiß, dass der laute Lärm von Feuerwerkskörpern zu starken Angst- und Panikattacken führen kann. Zudem kann der Lärm Patienten in Krankenhäusern, Bewohner von Pflegeheimen und Menschen mit Behinderungen erheblich stören. Aus diesen Gründen hat die tschechische Hauptstadt mehrere Bereiche ausgewiesen, in denen die Verwendung von frei verkäuflichen pyrotechnischen Produkten verboten ist.


Ein Verstoß gegen das Verbot kann in einem Strafverfahren mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 CZK geahndet werden. Polizeibeamte vor Ort können eine Geldstrafe von bis zu 10.000 CZK verhängen. Das Verbot gilt nicht für gewerbliche Feuerwerke, da diese laut Stadt Prag einer Genehmigungspflicht nach dem Pyrotechnikgesetz unterliegen.


Die Stadt Prag hat dieses Verbot erstmals im Dezember 2020 aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen erlassen. Genauere Informationen sind auf der Webseite Prague.eu in tschechischer, englischer sowie ukrainischer Sprache verfügbar.

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