top of page

Politstreit in Tschechien um Teilnahme am NATO-Gipfel: Verfassungsgericht entscheidet zugunsten Pavels

Einstweilige Anordnung sichert Teilnahme des tschechischen Staatsoberhaupts am NATO-Gipfel Anfang Juli in Ankara – Entscheidung im Kompetenzstreit steht noch aus

Politstreit in Tschechien um Teilnahme am NATO-Gipfel: Verfassungsgericht entscheidet zugunsten Pavels
Foto: Tschechischer Präsident Petr Pavel

Ein Eilbeschluss des Verfassungsgerichts verschärft den politischen Konflikt im Kompetenzstreit zwischen Präsident und Regierung. Für den NATO-Gipfel Anfang Juli ist die Teilnahme von Präsident Petr Pavel damit vorerst gesichert.


Das tschechische Verfassungsgericht hat die Regierung per einstweiliger Anordnung verpflichtet, im andauernden Politstreit zwischen Regierung und Präsident Pavel die Teilnahme des Staatsoberhauptes am NATO-Gipfel Anfang Juli in Ankara sicherzustellen. Regierung und Außenministerium dürfen die Reise des Staatsoberhaupts nicht behindern und müssen Pavel als Mitglied der offiziellen tschechischen Delegation bei der NATO und den Organisatoren des Gipfels anmelden.


Der Beschluss bezieht sich ausschließlich auf den NATO-Gipfel am 7. und 8. Juli in Ankara. Über die eigentliche Kompetenzklage zwischen Präsident und Regierung wird das Verfassungsgericht erst in den kommenden Monaten entscheiden. Aufgrund der bevorstehenden Akkreditierungsfrist sah das Gericht jedoch dringenden Handlungsbedarf.


Politstreit in Tschechien um Teilnahme am NATO-Gipfel: Verfassungsgericht entscheidet zugunsten Pavels
Foto: NATO | Facebook

Nach Angaben des Gerichtsberichterstatters Pavel Šámal entspricht die Teilnahme des tschechischen Präsidenten an NATO-Gipfeln der langjährigen verfassungsrechtlichen Praxis. Solange keine endgültige Entscheidung im Kompetenzstreit vorliege, müsse diese Kontinuität gewahrt bleiben. Die Frist für die Anmeldung der Delegationen endet bereits am Freitag, dem 26. Juni.


Das Gericht ordnete daher an, dass die Regierung, der Außenminister und das Außenministerium die NATO sowie die Organisatoren des Gipfels unverzüglich darüber informieren müssen, dass Präsident Petr Pavel Teil der offiziellen Delegation der Tschechischen Republik ist.


Über die Kompetenzklage entscheidet das Plenum des Verfassungsgerichts, dem 15 Richter angehören. Zwei Verfassungsrichter legten gegen die einstweilige Anordnung ein abweichendes Votum ein.


Präsident Pavel begrüßte die Entscheidung. Sie berücksichtige die bisherige Staatspraxis und gewährleiste die Kontinuität der Vertretung der Tschechischen Republik auf NATO-Gipfeln.


Babiš spricht von „absurder“ Entscheidung – Opposition stellt sich hinter Gericht


Die Reaktionen aus der Politik fielen unterschiedlich aus. Ministerpräsident Andrej Babiš (ANO) erklärte zunächst, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu respektieren. Später bezeichnete er sie jedoch als „absurd“ und als einen Schritt gegen die Interessen des Landes.


Außenminister und Vorsitzender von Motoristé sobě, Petr Macinka, sprach gegenüber dem tschechischen Sender ČT24 von einem Versuch eines „verfassungsrechtlichen Putsches“. Der Vorsitzende der SPD und Präsident des Abgeordnetenhauses, Tomio Okamura, warf dem Gericht vor, sich zum „Vasallen des Präsidenten“ gemacht zu haben.


Vertreter der Opposition bewerteten die Entscheidung dagegen als richtig und betonten, dass das Urteil des Verfassungsgerichts zu respektieren sei.

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

bottom of page