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Kommunalwahlen 2026: Auch EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien dürfen ihre Stimme abgeben

Die Kommunalpolitik beeinflusst unter anderem den öffentlichen Nahverkehr, die Stadtentwicklung, Schulen, Grünflächen, Parkregelungen und zahlreiche weitere Bereiche des täglichen Lebens

Kommunalwahlen 2026 in Prag: Auch EU-Bürger mit Wohnsitz in Tschechien dürfen ihre Stimme abgeben
Foto: Kommunalwahlen 2026 in Prag

Wer als EU-Bürger in Tschechien lebt, darf nicht nur bei der Europawahl abstimmen. Auch an den Kommunalwahlen – darunter den Wahlen zum Prager Stadtparlament und zu den Bezirksvertretungen – können Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten teilnehmen.


Am 9. und 10. Oktober 2026 finden in Tschechien die Kommunalwahlen statt. In Prag werden dabei sowohl die Mitglieder des Prager Stadtparlaments (Zastupitelstvo hlavního města Prahy) als auch die Vertretungen der einzelnen Stadtbezirke gewählt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt.


Voraussetzung ist, dass die Wähler mindestens 18 Jahre alt sind, ihren registrierten Wohnsitz in Tschechien haben und sich in das entsprechende Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt nicht automatisch und muss bei der zuständigen Gemeindebehörde beziehungsweise in Prag beim jeweiligen Bezirksamt beantragt werden. Für die Kommunalwahlen 2026 endet die Frist dafür am 7. Oktober 2026 um 16 Uhr.


Für EU-Bürger bedeutet dies, dass sie in Prag sowohl über die Zusammensetzung des Stadtparlaments als auch über die Vertretung ihres jeweiligen Stadtbezirks mitentscheiden können. Die Kommunalpolitik beeinflusst unter anderem den öffentlichen Nahverkehr, die Stadtentwicklung, Schulen, Grünflächen, Parkregelungen und zahlreiche weitere Bereiche des täglichen Lebens. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Prag. Diese ist zwar nur auf Tschechisch verfügbar, lässt sich jedoch problemlos mit der Übersetzungsfunktion Ihres Browsers auch auf Deutsch lesen.


An welchen Wahlen dürfen EU-Bürger in Tschechien noch teilnehmen?


Neben den Kommunalwahlen können EU-Bürger auch an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilnehmen, sofern sie sich entscheiden, ihre Stimme in Tschechien und nicht in ihrem Herkunftsland abzugeben. Voraussetzung ist unter anderem ein mindestens 45 Tage vor dem Wahltag bestehender registrierter Aufenthalt sowie die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Europawahl. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden voraussichtlich 2029 statt; der genaue Termin wird EU-weit noch festgelegt. Als regulärer Zeitraum gilt derzeit der 7. bis 10. Juni 2029.


Nicht wahlberechtigt sind EU-Bürger hingegen bei den Wahlen zum tschechischen Abgeordnetenhaus, den Senats- und Regionalwahlen (Kraje) sowie bei den Präsidentschaftswahlen.

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