top of page

Tschechischer Rechnungshof kritisiert mangelnde Zusammenarbeit bei Bekämpfung illegaler Beschäftigung

Bis heute ist zum Beispiel unklar, welche Behörde für die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich ist, wenn Arbeitgeber illegale Arbeitskräfte ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigen

Rechnungshof kritisiert mangelnde Zusammenarbeit bei Bekämpfung illegaler Beschäftigung
Foto: Mads Eneqvist | Unsplash

Illegale Beschäftigung, bei der Arbeitgeber weder Steuern noch Sozial- oder Krankenversicherungsbeiträge abführen und Arbeitnehmer nicht offiziell gemeldet sind, verursacht nicht nur Nachteile für die Betroffenen selbst. Laut dem Obersten Rechnungshof entgehen dem Staat dadurch jährlich erhebliche Einnahmen.


Eine aktuelle Prüfung des Obersten Rechnungshof (NKÚ) deckte auf, dass staatliche Behörden in den Jahren 2019 bis 2023 nicht ausreichend zusammenarbeiteten und wichtige Informationen nicht rechtzeitig austauschten. So wurden Arbeitgebern, die wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis bestraft wurden, oft keine zusätzlichen Beiträge zu Sozial- und Krankenversicherung nachberechnet. Zudem forderte das Finanzministerium (MF) keine zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung zurück, die der Staat für Arbeitslose entrichtet hatte, die gleichzeitig illegal beschäftigt waren. Steuerprüfungen der Finanzverwaltung führten trotz Hinweisen anderer Kontrollorgane nur zu einem geringen finanziellen Effekt – in drei Jahren wurden lediglich rund eine Million Kronen zusätzlich eingezogen.


Da es seit 2014 keine offiziellen Schätzungen gibt, erstellte der NKÚ eigene Berechnungen: Demnach entgingen dem Staat zwischen 2019 und 2022 im Schnitt rund 92 Milliarden Kronen pro Jahr durch illegale Beschäftigung – gerechnet auf Basis von Mindest- und Durchschnittslohn. Eine Studie der Europäischen Kommission schätzte den Einnahmeverlust allein für 2019 in Tschechien auf fast 89 Milliarden Kronen, etwa 1,5 Prozent des BIP.


Die Kontrolle zeigte außerdem, dass bis heute unklar ist, welche Behörde für die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich ist, wenn Arbeitgeber illegale Arbeitskräfte ohne Aufenthaltsgenehmigung beschäftigen. Grund dafür ist die unzureichende Umsetzung einer europäischen Richtlinie.


Zwischen 2019 und 2023 verhängte die Arbeitsinspektion (SÚIP) insgesamt 2.450 Strafen in Höhe von rund 740 Millionen Kronen. Bei mehr als 35.000 Kontrollen wurden 16.109 Fälle illegaler Beschäftigung festgestellt, davon fast 80 Prozent bei Drittstaatsangehörigen.


Bereits 2018 hatte der NKÚ das Finanzministerium dafür kritisiert, zu Unrecht gezahlte Krankenversicherungsbeiträge nicht zurückzufordern. Seitdem wurde jedoch keine Analyse erstellt, wie hoch der Schaden für den Staatshaushalt tatsächlich ist.


Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

bottom of page