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Erhöhte Brandgefahr in Prag: Feuerverbot gilt bis auf Weiteres

Verordnung gilt für Wälder, Parks und weitere Risikogebiete

Foto: Tomáš Benda | Portál hlavního města Prahy
Foto: Tomáš Benda | Portál hlavního města Prahy

Der Tschechische Hydrometeorologische Dienst (ČHMÚ) hat gestern eine Warnung vor erhöhter Brandgefahr für das Gebiet der tschechischen Hauptstadt Prag herausgegeben.


Im Zusammenhang mit der Warnung gilt seit Sonntag, dem 24. Mai 2026, ab 11.00 Uhr bis auf Weiteres die Verordnung der Hauptstadt Prag Nr. 6/2019..


Wie die Stadt Prag mitteilte, gilt bis auf Weiteres das Verbot des Entzündens von Feuer an Orten mit erhöhtem Brandrisiko. Betroffen sind unter anderem Wälder und deren Umgebung bis zu einer Entfernung von 50 Metern, Parks, Waldparks, Gärten, trockene Vegetationsflächen sowie landwirtschaftliche Flächen mit leicht entzündbarer Vegetation.



Während der Dauer der Verordnung sind dort mehrere Tätigkeiten untersagt. Dazu zählen insbesondere das Entzünden oder Unterhalten offenen Feuers, das Rauchen – mit Ausnahme von E-Zigaretten –, die Nutzung pyrotechnischer Gegenstände sowie das Verwenden anderer potenzieller Zündquellen wie Himmelslaternen, Fackeln oder fliegender Laternen.


Ebenfalls verboten ist das Wegwerfen glühender oder brennender Gegenstände. Auch Dampflokomotiven dürfen nur mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen verkehren. Zudem darf Löschwasser aus vorgesehenen Wasserquellen nicht für andere Zwecke verwendet werden.


In Ausnahmefällen kann offenes Feuer an diesen Risikostellen dennoch erlaubt werden. Voraussetzung ist laut Verordnung unter anderem eine vorherige Risikobewertung durch den Veranstalter oder Betreiber, die Meldung an die Feuerwehrleitstelle sowie die Anwesenheit einer Einheit der Feuerwehr während der Veranstaltung.

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