Tschechischer Online-Handel begrüßt EU-Zollgebühr auf Billigsendungen
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Händler begrüßen Schritt, sehen aber weiteren Handlungsbedarf

Milliarden günstiger Online-Sendungen aus Drittstaaten setzen europäische Händler zunehmend unter Druck. Eine neue Entscheidung des EU-Rates soll nun gegensteuern – und findet auch in Tschechien breite Zustimmung.
Der Rat der Europäischen Union hat sich auf die Einführung eines pauschalen Zollentgelts von drei Euro für Warensendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro geeinigt. Die Maßnahme soll ab dem 1. Juli 2026 gelten und betrifft vor allem Pakete aus dem Online-Handel, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden. Vertreter der europäischen und insbesondere der tschechischen E-Commerce-Branche bewerten die Entscheidung als Schritt in die richtige Richtung – halten sie jedoch für unzureichend.
Wie aus einer aktuellen Mitteilung des EU-Rates hervorgeht, soll das fixe Entgelt als Übergangslösung dienen, um bestehende Wettbewerbsverzerrungen schneller abzufedern. Die vollständige Reform der Zollregeln ist bislang erst für das Jahr 2028 vorgesehen. Nach Ansicht von Branchenvertretern käme diese jedoch für viele europäische Händler zu spät.
„Die Einführung eines pauschalen Entgelts von drei Euro ist ein sinnvoller Schritt, der europäischen Unternehmern im Wettbewerb mit unfairer grenzüberschreitender Konkurrenz hilft“, erklärt Jan Vetyška, Geschäftsführer des tschechischen E-Commerce-Verbands APEK. Kritisch sieht er jedoch den späten Starttermin: Ursprünglich sei ein Inkrafttreten bereits ab Januar 2026 diskutiert worden. Zudem fordert APEK weiterhin die vollständige Abschaffung der Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 Euro – ein Punkt, auf den sich der EU-Rat bereits im November grundsätzlich verständigt hatte. „Das Entgelt ist eine schnelle, aber weiterhin unzureichende Lösung“, so Vetyška.
Nach Angaben der EU gelangten allein im Jahr 2024 rund 4,6 Milliarden niedrigpreisige Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro in die Europäische Union, der Großteil davon aus China. Für das laufende Jahr wird ein weiterer deutlicher Anstieg erwartet. Viele dieser Waren werden über große Online-Marktplätze vertrieben, die nach dem Digital Services Act (DSA) nur begrenzte Verantwortung für die angebotenen Produkte tragen. Gegen die eigentlichen Anbieter aus Drittstaaten haben europäische Aufsichtsbehörden in der Praxis kaum Zugriffsmöglichkeiten.
Die Folge ist nach Einschätzung von Branchenvertretern ein wachsendes Angebot an Produkten, die Sicherheitsstandards nicht erfüllen, bei denen weder Zoll noch Mehrwertsteuer korrekt abgeführt werden und ökologische Abgaben umgangen werden. Zudem tauchen immer wieder Produktfälschungen auf dem Markt auf.
„Der europäische Markt muss so geschützt werden, dass für alle die gleichen Regeln gelten“, betont Vetyška. Es gehe nicht darum, Wettbewerb zu verhindern, sondern um faire Bedingungen. „Während heimische Händler zahlreiche gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, kommen Anbieter aus Drittstaaten oft nahezu ohne Pflichten aus.“ Verbraucher sollten sich zudem bewusst sein, dass extrem günstige Produkte nicht selten mit Risiken verbunden seien – auch dann, wenn sie optisch mit europäischen Waren vergleichbar erscheinen.
Mit dem nun beschlossenen Zollentgelt reagiert der EU-Rat erstmals kurzfristig auf die angespannte Situation. Branchenvertreter werten dies als positives Signal, erwarten jedoch weitere Maßnahmen, um langfristig gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt sicherzustellen.





