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Tschechien startet Registrierung für Sonderaufenthalt ukrainischer Flüchtlinge

Rund 15.000 Personen erfüllen alle Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt

Tschechien startet Registrierung für Sonderaufenthalt ukrainischer Flüchtlinge
Foto: Daniele Franchi | Unsplash

Tschechien startet die Registrierung für einen Sonderaufenthalt für ukrainische Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutzstatus. Die Frist für die Registrierung läuft bis Ende Dezember 2025.


Das tschechische Innenministerium hat die Registrierung für einen Sonderaufenthalt für wirtschaftlich selbstständige ukrainische Flüchtlinge gestartet. Rund 80.000 Personen hatten ihr Interesse bekundet, etwa 15.000 erfüllen alle Voraussetzungen und können sich nun über das Informationsportal für Ausländer anmelden.


Seit dem 8. September 2025 können Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutzstatus, die einen Sonderaufenthalt beantragt haben, ihre individuellen Ergebnisse einsehen. Der Aufenthalt richtet sich an Personen, die mindestens zwei Jahre in Tschechien leben, einen gültigen Reisepass besitzen, wirtschaftlich unabhängig und strafrechtlich einwandfrei sind sowie gesicherten Wohnraum und durchgehenden Krankenversicherungsschutz ohne Rückstände nachweisen. Zudem dürfen sie keine humanitären Unterstützungsleistungen beziehen.


Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgte anhand staatlicher Register, wobei Familienhaushalte als Einheit bewertet wurden.


Von den knapp 47.000 Haushalten, die Interesse bekundet hatten, erfüllten 35 % die grundlegenden Bedingungen nicht, weitere 45 % erreichten nicht das erforderliche Jahreseinkommen. Insgesamt erfüllen somit rund 20 % der Haushalte – etwa 15.000 Personen – alle Kriterien.


Unter den erfolgreichen Antragstellern sind 81 % wirtschaftlich aktiv, rund 18 % sind Kinder. Die meisten leben in Prag (22,5 %), gefolgt von der Region Mittelböhmen (15,5 %) und Pilsen (14 %). Am wenigsten Betroffene leben in der Region Hradec-Králové (3 %).


Die registrierten Personen können nun über das Informationsportal für Ausländer Termine für persönliche Besuche beim Innenministerium reservieren, bei denen weitere Voraussetzungen überprüft werden.


Die Registrierung läuft bis zum 31. Dezember 2025. Bei Erfüllung aller Bedingungen wird der Sonderaufenthalt für fünf Jahre gewährt, mit freiem Zugang zum Arbeitsmarkt und der Möglichkeit, später eine Daueraufenthaltserlaubnis zu beantragen. Berechtigt sind ausschließlich Inhaber des vorübergehenden Schutzes, die ihr Interesse an einem Sonderaufenthaltsstatus bekundet haben. Für alle anderen Kriegsflüchtlinge bleibt die Möglichkeit des vorübergehenden Schutzes weiterhin bestehen.

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