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Tschechien führt ab 2030 Registrierungspflicht für EU-Bürger ein

vor 2 Stunden
2 Min. Lesezeit

Schon ab Januar 2029 sollen Aufenthaltsanträge online möglich sein

Tschechien führt ab 2030 eine Registrierungspflicht für EU-Bürger ein
Foto: KI-generiert

Tschechien führt ab 2030 eine Registrierungspflicht für EU-Bürger ein, die länger im Land bleiben wollen. Das Innenministerium will damit genauer erfassen, wie viele EU-Bürger im Land leben.


Wer als Bürger eines anderen EU-Staates länger als 90 Tage in Tschechien bleiben will, muss sich ab dem 1. Januar 2030 grundsätzlich beim Innenministerium registrieren. Dafür gilt in der Regel eine Frist von 90 Tagen ab der Einreise. Nach Angaben von des tschechischen Innenministeriums dürften rund 200.000 Menschen von der neuen Pflicht betroffen sein.


Meldepflicht bei der Ausländerpolizei besteht bereits


Bislang können EU-Bürger die Registrierungsbescheinigung des Innenministeriums freiwillig beantragen. Schon heute müssen sie jedoch ihren Aufenthaltsort innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerpolizei melden, wenn sie länger als 30 Tage in Tschechien bleiben wollen. Die Meldung kann auch über die Unterkunft erfolgen, etwa über ein Hotel.


Für EU-Bürger, die am 1. Januar 2030 bereits in Tschechien leben und länger als weitere 90 Tage bleiben wollen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2031. Wer bereits eine Registrierungsbescheinigung oder eine Daueraufenthaltserlaubnis hat, muss sich nicht erneut registrieren.


Das Abgeordnetenhaus hatte das neue Ausländergesetz im September verabschiedet. Der Senat stimmte am 21. Oktober zu, Präsident Petr Pavel unterzeichnete das Gesetz am 4. November. Mit der Registrierung will das Innenministerium einen besseren Überblick darüber gewinnen, wie viele EU-Bürger im Land leben. Sie soll den Betroffenen den Kontakt mit Behörden erleichtern und den Gemeinden helfen, fällige Abgaben zu erheben.


Aufenthaltsanträge ab 2029 online


Das Innenministerium will ab Januar 2029 schrittweise digitale Konten einführen. Darüber können ausländische Staatsangehörige Aufenthaltsanträge einreichen, mit der zuständigen Behörde kommunizieren und amtliche Schreiben elektronisch erhalten. Das Ministerium erwartet dadurch kürzere Verfahren.


Das Gesetz regelt auch, unter welchen Voraussetzungen die Behörden nach einer strafrechtlichen Verurteilung ein Aufenthaltsrecht entziehen können. Welche Gründe dafür gelten, hängt vom Aufenthaltsstatus ab. Nach Angaben des Innenministeriums sollen auch diese Verfahren durch die Digitalisierung schneller werden.


Neue Meldepflichten gelten auch für Schulen und Sportvereine, die den Aufenthalt ausländischer Schüler oder Sportler in Tschechien ermöglichen. Sie müssen den Behörden künftig mitteilen, wenn die Betroffenen ihre Ausbildung oder sportliche Tätigkeit gar nicht erst aufnehmen oder diese endet. Für Asyl und vorübergehenden Schutz gelten weiterhin die bisherigen Verfahren.

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