Reform des Waffenrechts in Tschechien: Amnestie und neues Waffenregister in Kraft
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- vor 2 Tagen
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Ziel der Waffenamnestie ist es, illegale Waffen sowie Munition aus dem Verkehr zu ziehen und zu legalisieren

Mit dem neuen Waffengesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, hat in Tschechien eine landesweite Waffenamnestie begonnen. Parallel dazu startet eine neue Generation des Zentralen Waffenregisters.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes am 1. Januar 2026 startete gleichzeitig in Tschechien eine landesweite Waffenamnestie. Sie ist bereits die sechste ihrer Art und läuft bis 30. Juni 2026. Ziel ist es, illegale Waffen sowie Munition aus dem Verkehr zu ziehen und zu legalisieren.
Die Waffenamnestie – juristisch als Erlöschen der Strafbarkeit wegen unerlaubter Bewaffnung bezeichnet – gibt Bürgern ein halbes Jahr Zeit, entsprechende Gegenstände straffrei bei jeder Dienststelle der Polizei in Tschechien abzugeben. Die Polizei stellt über die Abgabe eine Bestätigung aus.
Anschließend werden die übergebenen Waffen und Munition fachlich untersucht. Dabei wird geprüft, ob sie mit einer Straftat in Verbindung stehen oder zur Fahndung ausgeschrieben sind. Ist dies nicht der Fall, kann die abgebende Person innerhalb von sechs Monaten die notwendigen Dokumente beantragen, um die Waffe legal zu besitzen. Voraussetzung dafür ist, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Während der Amnestie fragen die Polizeibeamten nicht nach der Herkunft der abgegebenen Gegenstände. Erst wenn eine Waffe als gesucht gilt oder nachweislich bei einer Straftat eingesetzt wurde, werden die Umstände näher untersucht.
Die Zahl der abgegebenen Waffen schwankte bei den bisherigen Amnestien deutlich:
1996: 3.704 Waffen
2003: 4.192 Waffen
2009: 7.897 Waffen
2014: 5.877 Waffen
2021: 3.820 Waffen
Vorsicht bei Munition und Sprengkörpern
Die Amnestie gilt nicht nur für Schusswaffen und Munition, sondern auch für Explosivstoffe und Sprengkörper. Die Polizei weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass gefundene Munition, Granaten, Minen, Zünder oder ähnliche gefährliche Gegenstände nicht bewegt oder transportiert werden dürfen. In solchen Fällen ist umgehend der Notruf 158 zu verständigen. Über das weitere Vorgehen entscheidet ein hinzugezogener Sprengstoffexperte, der den Gegenstand gegebenenfalls vor Ort unschädlich macht oder sicher abtransportiert.
Neues Waffenregister gestartet
Parallel zur Gesetzesnovelle ging am 1. Januar 2026 eine vollständig neue Generation des Zentralen Waffenregisters (CRZ) in Betrieb. Es handelt sich um das bislang technisch umfangreichste Informationssystem der Polizei. Das neue Register bildet die aktuelle Gesetzgebung vollständig ab und modernisiert die Verwaltung von Waffen, Waffenbesitzkarten und Lizenzen grundlegend.
„Die Inbetriebnahme eines Systems dieses Umfangs stellt für die Polizei in Tschechien einen technologischen Meilenstein dar, den wir mit höchster Verantwortung umgesetzt haben“, erklärte Polizeipräsident Martin Vondrášek zum Start des neuen Systems. Angesichts des großen Interesses an den neuen Online-Funktionen sei das System umfangreichen Belastungstests unterzogen worden. Dennoch bittet die Polizei die Öffentlichkeit um Geduld, falls es kurzfristig zu Überlastungen beim Zugang über das Bürgerportal (Portálu občana) kommt, das als zentraler Identifikationspunkt für Nutzer dient. In den kommenden Wochen soll der laufende Betrieb intensiv überwacht und einzelne ergänzende Bereiche schrittweise optimiert werden.








