top of page

Reform der tschechischen Notdienste: Einheitliche Öffnungszeiten, neue Zuständigkeiten

Die Verordnung regelt zudem die Öffnungszeiten für Kinder- und Zahnnotdienste

Reform der Notdienste: Einheitliche Öffnungszeiten, neue Zuständigkeiten
Foto: Nemocnice Pardubického kraje

Ab 2026 gelten in Tschechien neue Regeln für ärztliche Bereitschaftsdienste. Eine Verordnung des Gesundheitsministeriums legt einheitliche Mindestöffnungszeiten fest – und überträgt die Verantwortung für Organisation und Finanzierung von den Regionen auf die Krankenkassen.


Die Notfallversorgung in Tschechien wird neu geregelt: Ab dem kommenden Jahr sollen sämtliche Bereitschaftsdienste im Land eine einheitliche Mindestbetriebszeit einhalten. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die die Notdienste stärker an die Infrastruktur der sogenannten „Urgentní příjmy“, also der Notaufnahmen, anbindet.


Wie der Nachrichtensender ČT24 berichtet, sollen Bereitschaftsdienste an Werktagen mindestens drei Stunden nach regulärem Praxisbetrieb geöffnet bleiben, an Wochenenden und Feiertagen für acht Stunden. In den meisten Regionen entspricht das bereits der Praxis – lediglich zwei Kreise hatten Bedenken gegen diese Vorgabe angemeldet.


Versicherungen statt Regionen verantwortlich


Ein zentraler Punkt der Reform ist der Wechsel der Zuständigkeit: Künftig müssen nicht mehr die Regionen, sondern die Krankenkassen für das Personal und den Betrieb der Notdienste aufkommen. Das Gesundheitsministerium verspricht sich davon mehr Transparenz für Patienten sowie eine verlässlichere personelle Absicherung. Kritiker hingegen warnen vor einer möglichen Verschlechterung der Erreichbarkeit – insbesondere in ländlichen Gebieten.


Zugleich soll die Umstellung auch helfen, Missbrauch vorzubeugen: Notdienste würden häufig für Fälle in Anspruch genommen, die nicht akut seien.


Die Verordnung regelt zudem die Öffnungszeiten für Kinder- und Zahnnotdienste. Pädiatrische Bereitschaftsdienste sollen künftig in Krankenhäusern mit Kinderstationen eingerichtet werden – mit denselben Betriebszeiten wie bei Erwachsenen: mindestens drei Stunden zwischen 16 und 22 Uhr unter der Woche und acht Stunden an Wochenenden, vorzugsweise zwischen 10 und 16 Uhr.


Zahnärztliche Notdienste müssen an Wochenenden und Feiertagen für mindestens vier Stunden geöffnet sein – zwischen 7 und 15 Uhr. Auch hier liegt die Verantwortung bei den Krankenkassen.

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

bottom of page