Prag 1 verbietet E-Scooter in der Historischen Altstadt
- Tschechien News

- 26. Aug. 2025
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Als erster Stadtbezirk der Hauptstadt setzt Prag 1 ein Verbot für Elektroroller durch

Ein graues Metallschild mit rotem Kreis und das Symbol eines E-Scooters – seit dieser Woche prägt es das Bild am Eingang der Nerudova-Straße. Was auf den ersten Blick wie ein unscheinbares Detail wirkt, markiert einen Einschnitt: Prag 1 setzt als erster Stadtbezirk der Hauptstadt ein Einfahrtsverbot für E-Scooter durch.
Als erste Stadtteilverwaltung der tschechischen Hauptstadt hat Prag 1 ein Verkehrszeichen installiert, das die Einfahrt von E-Scootern untersagt – mit Ausnahmen für Lieferverkehr und Sondergenehmigungen der Kommune. Die Schilder stehen seit Kurzem am Anfang und Ende der Nerudova-Straße, nahe des Malostranské náměstí, also genau dort, wo es in der Vergangenheit wiederholt zu Zusammenstößen zwischen Fahrern und Fußgängern gekommen war.

Laut den Verantwortlichen reagiert der Bezirk auf zahlreiche Regelverstöße von Nutzern der Leihroller: häufige Fahrten auf Gehwegen, teils mit Verletzungen. Wer dennoch in die Sperrzonen einfahren möchte, kann eine Genehmigung beantragen; die Entscheidung darüber liegt bei der Stadtteilverwaltung.
„Während sich die Politiker im Magistrat noch streiten, handeln wir“, betont Verkehrsstadtrat Vojtěch Ryvola. Für ihn hat die Sicherheit der Passanten Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Sharing-Anbieter: „Auf der Kleinseite war das Chaos nicht länger hinnehmbar.“ Sollte es bis zum 1. November 2025 keine stadtweite Lösung geben, kündigt Ryvola an, das Verbot auf weitere Straßen auszuweiten.
Der Stadtrat von Prag hat einen Antrag noch im Juni dieses Jahres zum Verbot geteilter Elektroroller abgelehnt. Besonders der Bezirk Prag 1 übte damals scharfe Kritik an der Verzögerung wirksamer Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern und zur Wahrung der Lebensqualität im Stadtzentrum. Diesmal wurde die Maßnahme zuvor mit dem Verkehrsdezernat des Prager Magistrats abgestimmt und innerhalb der gesetzlichen Frist kein Einwand erhoben – das Verbot gilt also offiziell.








