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Höhere Strafen für Schwarzfahrer in Tschechien im Gespräch

Die derzeitige Obergrenze für Bußgelder besteht seit rund 14 Jahren und liegt bei 1.500 Kronen

Höhere Strafen für Schwarzfahrer in Tschechien im Gespräch
Foto: Dopravní podnik hlavního města Prahy (DPP) | Facebook

Die öffentlichen Verkehrsunternehmen in der Tschechischen Republik drängen auf eine Anhebung der Höchststrafe für Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind. Die derzeitige Obergrenze für Bußgelder besteht seit rund 14 Jahren und liegt bei 1.500 Kronen (rund 60 EUR). Der Verband der Verkehrsunternehmen befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium, wobei die Verkehrsunternehmen in den Großstädten auf eine Verdoppelung des derzeitigen Bußgeldsatzes abzielen.


In Prag sind wochentags bis zu hundert Kontrolleure im Einsatz, an den Wochenenden zwischen zwanzig und sechzig. Allein in den ersten drei Quartalen dieses Jahres haben Fahrkartenkontrolleure über sieben Millionen Fahrgäste kontrolliert. Im laufenden Jahr wurden bereits mehr als 230.000 Bußgelder verhängt. Im gesamten letzten Jahr 2022 waren es 255.115 Strafen in Höhe von insgesamt rund 228 Millionen Kronen. An der Haltestelle I. P. Pavlova im Zentrum von Prag erwischen die Kontrolleure an einem Wochentag innerhalb von zwei Stunden bis zu fünfundzwanzig Personen ohne gültigen Fahrschein.


Das Bußgeld in der tschechischen Hauptstadt für Schwarzfahren beträgt derzeit 1.500 Kronen (rund 60 EUR), was der höchstmögliche Betrag ist. Diese Strafe kann jedoch auf 1.000 Kronen reduziert werden, wenn sie umgehend vor Ort oder innerhalb von 15 Tagen beglichen wird. Die Höhe des Bußgelds variiert je nach Transportunternehmen und unterscheidet sich in den verschiedenen Städten.


Laut ČT24 befinden sich die Verkehrsunternehmen derzeit noch in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium über die genaue Höchstgrenze für Bußgelder. Bis jetzt gibt es noch keine endgültige Einigung über den genauen Höchstbetrag, aber derzeit wird eine Obergrenze von etwa zweieinhalb- bis dreitausend Kronen in Betracht gezogen.


Die Ausdehnung dieser Änderungen erfordert eingehende Diskussionen, und das Verkehrsministerium kann sich vorstellen, die Höchstgrenzen jährlich an die Inflationsrate anzupassen, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Eine solche Änderung würde wahrscheinlich Anpassungen in zwei Gesetzen erfordern und könnte daher nur im Rahmen weiterer Gesetzesänderungen umgesetzt werden. Die Obergrenzen für Bußgelder müssten sowohl im Eisenbahngesetz als auch im Straßenverkehrsgesetz angepasst werden.

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