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Betreiber von Ulož.to zur Zahlung von rund 1 Mio. Kronen wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt

Es ist das erste Mal, dass einem Rechteinhaber in Tschechien eine finanzielle Entschädigung zugesprochen wurde

Foto: Film "Šarlatán" (Charlatan)


Petacloud muss fast eine Million Kronen an den Filmverleih Cinemart zahlen, da der Film "Šarlatán" (Charlatan) auf ihrem Server Ulož.to zum Download verfügbar war. Das Prager Stadtgericht gab am Donnerstag das Urteil bekannt, und laut der tschechischen Tageszeitung Hospodářské noviny ist das Urteil sofort vollstreckbar. Der Betreiber von Ulož.to plant jedoch, in Berufung zu gehen.


Nach Angaben des Anwalts von Cinemart, Rudolf Leška, muss Petacloud 976.000 CZK an Cinemart zahlen. Dies ist die erste Klage, bei der ein Unternehmen in Tschechien erfolgreich Ansprüche gegen Betreiber von Download-Seiten durchsetzen konnte. Hospodářské noviny berichtet jedoch, dass Petacloud den Server Ulož.to nicht mehr betreibt, sondern dass die Firma Cloud-Plattform den Betrieb übernommen hat.


Richterin Jana Pribylová stellte fest, dass „das Werk, an dem der Kläger Rechte hat, mindestens vom 9. Dezember 2020 bis Februar 2023 auf der Webseite Ulož.to heruntergeladen werden konnte". Der damalige Server, der von Petacloud unter dem früheren Namen Ulož.to cloud betrieben wurde, besaß keine Urheberrechte an dem Film.


Das Gerichtsurteil ist sofort vollstreckbar. Petacloud muss laut dem am Donnerstag gefällten Gerichtsbeschluss das Geld für Cinemart innerhalb von drei Tagen in anwaltlicher Verwahrung hinterlegen. Damit wird den Befürchtungen von Cinemart Rechnung getragen, dass der Serverbetreiber sich der Zahlung entziehen könnte.


Petacloud ist mit dem Urteil nicht einverstanden und plant, Berufung einzulegen. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass das Gericht die Rechtslage falsch eingeschätzt hat. Jan Karabina, Vorstandsmitglied von Petacloud, erklärte gegenüber Hospodářské noviny: „Der Cloud-Dienstleister nutzt keine Werke und greift daher nicht in das Urheberrecht ein. Damit ist die erste und wichtigste Voraussetzung für einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht erfüllt."


In der Vergangenheit wurde Petacloud bereits rechtskräftig dazu verurteilt, das Herunterladen einiger Filme wie "Les Misérables" oder "Sharply Watched Trains" zu verhindern. Jedoch ist dies das erste Mal, dass einem Rechteinhaber eine finanzielle Entschädigung zugesprochen wurde.

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