Zahnversorgung in Tschechien: Weiße Füllungen für alle – Amalgam nur noch in Ausnahmefällen
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- vor 9 Stunden
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Erstmals werden herkömmliche Kompositfüllungen, die sogenannten weißen Füllungen, vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung übernommen

Ab Januar 2026 übernehmen die Krankenkassen in der Tschechischen Republik neue Leistungen beim Zahnarzt: Weiße Füllungen und Wurzelbehandlungen werden erstattet, die Nutzung von Amalgam wird stark eingeschränkt.
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Seit Anfang des Jahres treten bei der zahnmedizinischen Versorgung in Tschechien wichtige Änderungen in Kraft – sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Versicherungen übernehmen unter anderem die Kosten für weiße Zahnfüllungen und Wurzelbehandlungen. Ziel ist, moderne Behandlungsmethoden für Patienten leichter zugänglich zu machen und die Vorsorge zu fördern.
Weiße Füllungen für alle
Erstmals werden herkömmliche Kompositfüllungen, die sogenannten weißen Füllungen, vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung übernommen – für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre umfasst die vollständige Erstattung auch hochwertigere geschichtete Füllungen und komplette Wurzelbehandlungen im gesamten Gebiss.
Bei Erwachsenen sind einfache, nicht geschichtete Kompositfüllungen bis zu einem Wert von 900 Kronen vollständig gedeckt. Für ästhetisch anspruchsvollere, geschichtete Varianten müssen Patienten den Differenzbetrag selbst zahlen. Auch Zahnfüllungen aus Dentalzementen wie Glasionomer oder chemisch bzw. dual härtenden Materialien werden erstattet.
Wurzelbehandlungen werden teilweise erstattet
Auch die Endodontie erfährt Neuerungen: Für Erwachsene wird eine Wurzelbehandlung mit der sogenannten zentralen Stiftmethode für Frontzähne bis hin zu den Prämolaren (vierter und fünfter Zahn) vollständig erstattet. Andere Behandlungsmethoden können gewählt werden, müssen dann aber anteilig vom Patienten selbst bezahlt werden. Die Krankenkasse übernimmt dabei 1.300 Kronen pro Behandlung. Ausnahme sind die Mahlzähne, deren Wurzelbehandlung Erwachsene selbst zahlen müssen. Bei Kindern werden sämtliche Behandlungen im gesamten Gebiss übernommen, einschließlich der Mahlzähne.
Das Ende von Amalgamfüllungen
Ab Juli 2026 gelten neue Regeln für die Verwendung von Amalgamfüllungen. Die bisher nur für Kinder unter 15 Jahren sowie für Schwangere und stillende Frauen eingeschränkte Regelung wird auf alle Patienten ausgeweitet. Amalgam darf nur noch in Ausnahmefällen verwendet werden, wenn dies aus medizinischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Ansonsten ist die Nutzung bei allen Versicherten ausdrücklich verboten.
Änderungen beim Zahnarzt ab 2026:
Kinder bis 18 Jahre:
Fotokompositfüllungen (weiße Füllungen) werden für das gesamte Gebiss vollständig von der Krankenversicherung übernommen, das heißt ohne Eigenanteil der Patienten.
Komplette endodontische (Wurzel-)Behandlungen werden ebenfalls vollständig für das gesamte Gebiss übernommen.
Erwachsene:
Nicht geschichtete weiße Kompositfüllungen werden vollständig übernommen.
Geschichtete weiße Füllungen werden teilweise übernommen.
Volle Erstattung durch die Krankenversicherung für Wurzelbehandlungen mit der zentralen Stiftmethode (außer Mahlzähne) – 1.300 Kč.
Teilweise Erstattung von 1.300 Kč für Wurzelbehandlungen mit anderen Methoden (außer Mahlzähne).
Alle Patienten:
Ab Juli 2026 wird die Verwendung von Amalgamfüllungen für alle Patienten eingeschränkt.
Quelle: VZP








