Zahl der Verstöße durch Drohnen in Tschechien nimmt stetig zu
- Tschechien News
- 17. März
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Am häufigsten betreffen Verstöße gegen das Flugverbot mit Drohnen Flughäfen oder die Prager Burg

Die Zahl der Verstöße durch Drohnen in Tschechien nimmt stetig zu, was die Zivilluftfahrtbehörde zu verstärkten Kontrollen und Bußgeldern veranlasst. Insbesondere der Luftraum über Flughäfen und der Prager Burg bleibt ein Hotspot für illegale Drohnenflüge.
Die tschechische Zivilluftfahrtbehörde untersucht immer mehr Fälle von Verstößen durch Drohnen. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Behörde 338 Meldungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen, so viele wie nie zuvor. Laut einem Bericht von ČT24 wurden im vergangenen Jahr Geldbußen in Höhe von 330.000 CZK verhängt. In diesem Jahr sind es in weniger als drei Monaten bereits 150.000 CZK. Am häufigsten betreffen Verstöße gegen das Flugverbot mit Drohnen Flughäfen oder die Prager Burg.
„Die Zahl der Eingaben steigt von Jahr zu Jahr deutlich an. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 gab es insgesamt 254 Eingaben, ein Jahr zuvor waren es 220“, sagt die Sprecherin der Zivilluftfahrtbehörde, Jitka Ungerová, gegenüber dem Nachrichtensender. „Für die Verstöße selbst wurden im Jahr 2024 insgesamt 28 Bußgelder in Höhe von 330.000 CZK verhängt, wobei das höchste Bußgeld 50.000 CZK betrug.“ Bußgelder für Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz können jedoch bis zu einer Million Kronen betragen.
In diesem Jahr hat die Behörde bereits 15 Bußgelder in einer Gesamthöhe von 150.000 CZK verhängt. Laut Ungerová kann der Zuwiderhandelnde auch durch die Beschlagnahme der Drohne oder durch eine Verwarnung bestraft werden.
Drohnenbetreiber verletzen am häufigsten den Luftraum über dem Václav-Havel-Flughafen, wo strenge Regeln für das Fliegen gelten. „Am häufigsten werden Verstöße im Kontrollbereich des Flughafens begangen, der die Gemeinden Hostivice, Chýně, Dobrovíz, Zličín, Přední Kopanina und Divoká Šárka umfasst. Außerdem fliegen sie im Sperrgebiet der Prager Burg und verstoßen gegen die Regeln für das Fliegen in dicht besiedelten Gebieten (z. B. in der Nähe von Gebäuden, Straßen oder beim Überfliegen von Personen).“
Seit letztem Jahr gelten in Tschechien neue Vorschriften für Drohnenbesitzer. Laut der Verordnung dürfen nur noch die leichtesten Drohnen oder solche mit einer Sondergenehmigung über bebauten Gebieten fliegen. Ziel ist es, den Betrieb älterer Drohnen sicherer zu gestalten. Zusätzlich müssen seit letztem Jahr alle im Handel erhältlichen Drohnen mit einem speziellen Kennzeichen versehen sein. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt und mit einer Kamera oder einem anderen Sensor ausgestattet ist, der persönliche Daten erfassen kann.