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Tschechisches Unterhaus stimmt für Änderungsantrag der Definition von Vergewaltigung

Die vorgeschlagene Änderung legt fest, dass das Opfer seine Ablehnung nicht nur verbal ausdrücken muss

Tschechisches Unterhaus stimmt für Änderungsantrag der Definition von Vergewaltigung
Foto: Nadine Shaabana | Unsplash

In einem Änderungsantrag hat das Unterhaus am Mittwoch der Regierung zugestimmt, der die Definition von Vergewaltigung im Strafgesetzbuch grundlegend verändern könnte. Dieser Vorschlag, auf den sich sowohl die Koalition als auch die Opposition geeinigt haben, zielt darauf ab, Vergewaltigung vom Strafbestand des gewaltsamen Geschlechtsverkehrs in den des nicht-einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs umzugestalten. Der Änderungsantrag muss nun vom Senat geprüft werden.


Die vorgeschlagene Änderung legt fest, dass das Opfer seine Ablehnung nicht nur verbal ausdrücken muss - auch Gesten, Schreie oder eine abwehrende Haltung werden als klare Signale des Nicht-Einverständnisses gewertet. Dabei wird auch die Wehrlosigkeit des Opfers berücksichtigt, wenn es aus objektiven Gründen wie Krankheit, Schlaf, Geistesstörung oder schwerer Trunkenheit nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern oder zu bilden.


Unter dieser neuen Definition würde der Straftatbestand der Vergewaltigung auf Geschlechtsverkehr und andere penetrierende Handlungen beschränkt sein. Weniger schwerwiegende sexuelle Praktiken würden durch einen neuen, eigenständigen Straftatbestand der sexuellen Nötigung im Strafgesetzbuch erfasst.


Der Änderungsantrag sieht außerdem vor, dass die Verwendung einer Waffe zu höheren Strafen sowohl bei sexueller Nötigung als auch bei Vergewaltigung führen würde. Sexuelle Nötigung soll zu den Straftaten gehören, deren Nichtverhinderung strafbar ist, ähnlich wie die Nichtverhinderung von sexuellem Missbrauch. Der Straftatbestand der sexuellen Nötigung würde zudem um den Missbrauch der Notlage einer Person erweitert.


Auch unter dieser neuen Definition von Vergewaltigung muss der Tatbestand vor Gericht eindeutig bewiesen werden. Justizminister Pavel Blažek sagte gegenüber ČT24, dass Vergewaltigungen oft hinter verschlossenen Türen stattfinden, was die Beweisführung erschwert.


Diese Änderung spiegelt einen internationalen Trend wider, bei dem Länder wie Malta, Kroatien, Zypern und andere das Konzept "Ja heißt Ja" oder "Nein heißt Nein" in ihrer Definition von Vergewaltigung anwenden. Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt im Bemühen, Opfer sexueller Gewalt besser zu schützen und Täter angemessen zur Rechenschaft zu ziehen.

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