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Tschechien diskutiert Gesetzesentwurf zu Frauenquote in Unternehmensführung

Die neue EU Gesetzgebung betrifft in Tschechien jedoch nur fünf große Unternehmen und Banken

Tschechien diskutiert Gesetzesentwurf zu Frauenquote in Unternehmensführung
Foto: Rawpixel | Freepik

Ein aktueller Gesetzesentwurf, der derzeit diskutiert wird, sieht vor, dass in Großunternehmen in Tschechien mindestens ein Drittel der Führungspositionen von Frauen besetzt sein soll. Dies entspricht einer europäischen Richtlinie vom Oktober 2022. In Tschechien betrifft diese Regelung jedoch nur fünf Unternehmen.


Die Europäische Union betrachtet Tschechien als eines der Länder mit dem geringsten Frauenanteil in Führungspositionen. Im Durchschnitt haben laut ČT24 nur 23 Prozent der Frauen in Tschechien solche Positionen inne. Österreich hingegen weist einen Wert von 34 Prozent und Deutschland einen Wert von 39 Prozent auf.


In Tschechien würde die neue Gesetzgebung derzeit fünf große Unternehmen und Banken betreffen, darunter das staatlich kontrollierte Energieunternehmen ČEZ, die Banken Komerční banka und Moneta Money Bank, das Tabakunternehmen Philip Morris Czech Republic und der tschechische Softdrinkhersteller Kofola.


Trotz der Bemühungen, Frauen in Führungspositionen zu fördern, gibt es sowohl in der Regierung als auch in der Opposition Widerstand gegen staatliche Einmischung in Unternehmensangelegenheiten. Europaminister Martin Dvořák (STAN) betont jedoch, dass es sich um die Umsetzung einer bereits verabschiedeten EU-Richtlinie handelt. Alena Schillerová, Vorsitzende des parlamentarischen Clubs ANO und ehemalige Finanzministerin, glaubt, dass Frauen ohne verpflichtende Quoten vorankommen können, wenn sie fähig und fleißig sind.


Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einem Vermögen von mehr als 43 Millionen Euro bestimmte Anforderungen an die Vertretung von Frauen und Männern erfüllen müssen. Dazu gehört ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen oder ein Mindestanteil von 33 Prozent an Direktoren.


Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften stehen im Einklang mit der jüngsten europäischen Richtlinie zur Verbesserung der Geschlechterparität in den Vorständen börsennotierter Unternehmen. Die betroffenen Unternehmen sollen den vorgeschriebenen Frauenanteil bis Mitte 2026 einführen.

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