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Silvester 2025: In Prag gelten ähnliche Regeln für Feuerwerk wie in den Vorjahren

Bereits seit 2020 besteht in der historischen Altstadt, entlang der Moldau, in städtischen Parks sowie in der Nähe von Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen ein Feuerwerksverbot

Silvester 2025: In Prag gelten ähnliche Regeln  für Feuerwerk wie in den Vorjahren
Foto: Tereza Krulová | Miluju Prahu

Seit dem 1. Dezember 2025 gelten in Tschechien verschärfte Regeln für Feuerwerkskörper. Für Silvester in Prag ändert sich dadurch kaum etwas, da viele Vorschriften bereits in der städtischen Verordnung verankert sind.


Seit dem 1. Dezember 2025 gilt in Tschechien eine Novelle des Pyrotechnikgesetzes, die strengere Vorschriften für den Verkauf und die Nutzung von Feuerwerkskörpern vorsieht. Für die Silvesterfeiern in Prag ändert sich dadurch jedoch nur wenig: Die Regelungen ähneln weitgehend denen der vergangenen Jahre. Denn die meisten Neuerungen des Gesetzes sind in der städtischen Verordnung bereits seit mehreren Jahren verankert.


Bereits seit 2020 besteht in der historischen Altstadt, entlang der Moldau, in städtischen Parks sowie in der Nähe von Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen ein Feuerwerksverbot – und zwar auch an Silvester und Neujahr. Die neue Gesetzesnovelle hat auf diese bestehende Verordnung kaum Einfluss. Die Stadt Prag muss lediglich einige technische Details anpassen, die Grundstruktur der Regelungen bleibt unverändert.

Silvester 2025: In Prag gelten ähnliche Regeln  für Feuerwerk wie in den Vorjahren
Foto: Silvester am Prager Wenzelsplatz

„Für uns ändert sich durch die Novelle nichts Wesentliches. Zonen ohne Pyrotechnik haben wir bereits in unserer Verordnung definiert. Bürger müssen sich also auf keine überraschenden Änderungen zu Weihnachten und Silvester einstellen. Für das kommende Jahr werden wir im Stadtrat jedoch diskutieren, welche Anpassungen wir an der Verordnung vornehmen wollen“, erklärte Jana Komrsková, Stellvertretende Bürgermeisterin für Umwelt- und Klimaplanung der Stadt Prag.


Die Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und den Lärm zu begrenzen, der jedes Jahr zahlreiche Tiere verletzt oder tötet. Das Feuerwerksverbot gilt dabei ausschließlich in sensiblen Bereichen der Stadt: Dazu gehören die Denkmalschutzzonen, Gewässer und deren Uferbereiche bis zu 50 Metern, Stauseen, Dämme, Teiche, besonders geschützte Gebiete, Naturparks sowie bis zu 250 Meter um Einrichtungen mit tierärztlicher Notfallversorgung.


Analog zur städtischen Verordnung verbietet auch die neue Gesetzesnovelle das Abbrennen von Pyrotechnik in einem Umkreis von 250 Metern um Krankenhäuser, Seniorenheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Tierheime oder Zoos. Neu ist die Ausweitung des Verbots auf Gebäude mit besonderem Betreuungsregime, Tages- oder Wochenstätten sowie Rettungsstationen, Rettungszentren und bestimmte landwirtschaftlich genutzte Tierhaltungsobjekte.


Die Einhaltung der Vorschriften wird an Silvester und Neujahr von der Stadtpolizei Prag sowie der tschechischen Polizei überwacht. Verstöße können vor Ort mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 CZK geahndet werden; im Verwaltungsverfahren drohen Strafen bis zu 100.000 CZK für Privatpersonen. Ausgenommen von den Regelungen sind Feuerwerksartikel der Kategorie F1 sowie professionelle Feuerwerke, die einer Genehmigung nach dem Pyrotechnikgesetz unterliegen. Alle Details sowie eine interaktive Karte sind auf der Webseite pyrotechnika.praha.eu abrufbar (ENG) .

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