Einige Tourismusdienstleister tarnen ihre Aktivitäten als wohltätige Zwecke, um Vorschriften zu umgehen

Prag sagt betrügerischen Spendensammlungen den Kampf an: Ein neuer Erlass soll ab März 2025 öffentliche Sammlungen im Stadtzentrum und in Teilen von Prag 2 verbieten, um Touristen vor unlauteren Geschäften zu schützen. Die Regelung zielt darauf ab, den Ruf der Stadt als sicheres und vertrauenswürdiges Reiseziel zu wahren.
Prag hat einen Erlass vorbereitet, der die Durchführung von Spendensammlungen im Stadtzentrum und in Teilen von Prag 2 verbietet. Einige Tourismusdienstleister tarnen ihre Aktivitäten als wohltätige Zwecke, um Vorschriften zu umgehen. Die Verordnung, die solche unlauteren Geschäfte unterbindet, wurde am Dienstag von den Prager Stadträten verabschiedet. Sie muss jedoch noch von den Prager Stadtverordneten genehmigt werden und soll am 1. März 2025 in Kraft treten.
Die Hauptstadt bemüht sich seit Langem, den Tourismus im Prager Zentrum zu fördern. Nun wurde ein Dekret vorbereitet, das öffentliche Sammlungen im Stadtzentrum unterbindet. Viele dieser Spendensammlungen entpuppen sich als betrügerisch. Der Erlass legt fest, an welchen Orten öffentliche Spendensammlungen verboten sind.
„Mit dieser Verordnung wollen wir das historische Zentrum von Prag und seine Besucher vor betrügerischen Praktiken schützen. Diese missbrauchen öffentliche Spendensammlungen als Deckmantel für unlautere Geschäfte. Ich freue mich, dass die Verordnung nun den Schutz der Touristen vor solchen Betrügereien gewährleistet. Das wird ihr Vertrauen stärken und den Tourismus in Prag fördern. Der Ruf der Stadt als sicheres und vertrauenswürdiges Reiseziel ist für uns von entscheidender Bedeutung“, erklärt Jiří Pospíšil, Prags stellvertretender Bürgermeister für Kultur und Tourismus.
Die Verordnung verbietet konkret die Durchführung und Bewerbung von Spendensammlungen, die durch den Verkauf von Gegenständen oder Eintrittskarten für öffentliche Veranstaltungen getarnt sind. Traditionelle Wohltätigkeitssammlungen wie die Dreikönigssammlung bleiben davon unberührt.
Betroffen sind insbesondere der Altstädter Ring und dessen Umgebung, die am stärksten von dubiosen Sammlungen betroffen sind. Die neue Regelung erstreckt sich auch auf Prag 2, da dort – insbesondere am Friedensplatz (Náměstí Míru) sowie in der Nähe der Bushaltestellen I. P. Pavlova und der Jugoslávská-Straße – Missbrauch durch öffentliche Sammlungen zu beobachten war. Es wird erwartet, dass unlautere Aktivitäten infolge des Verbots in andere Gebiete verlagert werden könnten.
Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 CZK geahndet werden.