Neue Regeln für Anbau und Besitz von Cannabis in Tschechien
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Erwachsene dürfen bis zu 100 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung sowie bis zu 25 Gramm außerhalb des Wohnraums bei sich haben

Seit heute gilt in Tschechien eine Strafrechtsreform, die die Regeln für Cannabis neu fasst. Anbau und Besitz werden erleichtert, ein regulierter Markt ist jedoch weiterhin nicht vorgesehen.
Seit heute gilt in Tschechien eine Reform des Strafrechts, die auch den Umgang mit Cannabis neu regelt. Die Novelle bringt spürbare Erleichterungen beim Anbau und Besitz, bleibt jedoch deutlich hinter weitergehenden Liberalisierungsplänen zurück. Kern der Neuregelung sind klar definierte Mengen- und Pflanzenlimits.
Anbau nur unter bestimmten Voraussetzungen
Legaler Cannabisanbau ist künftig ausschließlich Personen ab 21 Jahren erlaubt. Zudem darf die Kultivierung nur in einer eigenen Immobilie oder in Räumlichkeiten erfolgen, zu denen ein rechtlicher Nutzungsanspruch besteht, etwa durch einen Mietvertrag. Vorgaben zur Sicherung der Pflanzen oder zur konkreten Anbaumethode enthält das Gesetz nicht. Cannabis darf sowohl im Innenbereich als auch im Freien oder im Gewächshaus angebaut werden.
Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent. Der Anbau von vier bis fünf Pflanzen gilt als Ordnungswidrigkeit, ab sechs Pflanzen handelt es sich um eine Straftat.

Verschärfte Strafen bei Überschreitungen
Die Novelle regelt nicht nur den Anbau, sondern auch den Besitz und den Umgang mit Cannabis neu. Erwachsene dürfen bis zu 100 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung sowie bis zu 25 Gramm außerhalb des Wohnraums besitzen.
Unerlaubter Verkauf, Weitergabe an Dritte oder andere schwere Verstöße fallen unter den neu geschaffenen Paragrafen 283a des Strafgesetzbuches. Zwar wurden die Strafrahmen für geringfügige Überschreitungen gesenkt, bei schweren Delikten drohen jedoch weiterhin mehrjährige Haftstrafen.
Politischer Kompromiss
Die aktuelle Regelung gilt als politischer Kompromiss. Ambitioniertere Vorstöße der Piratenpartei, etwa zur Einführung eines regulierten Cannabismarktes, fanden keine Mehrheit. Die neuen Bestimmungen sind Teil einer umfassenderen Strafrechtsreform, die seit heute, dem 1. Januar 2026, in Kraft ist. Sie soll vor allem Justiz und Strafvollzug entlasten, ohne grundlegende gesellschaftspolitische Weichenstellungen vorzunehmen.





