Ab 1. Januar 2026 ist die Verbreitung kommunistischer Ideologien in Tschechien verboten
- Tschechien News

- 28. Dez. 2025
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Künftig werden Äußerungen über und die Verbreitung kommunistischer Ideologien genauso behandelt wie die des Nationalsozialismus

Mit Beginn des neuen Jahres ist die Verbreitung und Unterstützung kommunistischer Ideologien in Tschechien strafbar. Eine Novelle des § 403 des Strafgesetzbuches sieht Freiheitsstrafen von einem bis fünf Jahren bei Verstößen vor.
Mit Beginn des neuen Jahres tritt ein lange diskutiertes Gesetz in Kraft, das die Verbreitung und Unterstützung des Kommunismus sowie die Verwendung seiner Symbole untersagt. Gegner feiern die Maßnahme als überfällig. Das Verfassungsgericht (ÚS) wies im Dezember einen Antrag der außerparlamentarischen Kommunistischen Partei (KSČ) auf Aufhebung eines Teils der Gesetzesänderung zurück.
Künftig werden Äußerungen über und die Verbreitung kommunistischer Ideologien genauso behandelt wie die des Nationalsozialismus – die beiden großen totalitären Ideologien des 20. Jahrhunderts.
In der geänderten Fassung des § 403, die Präsident Petr Pavel Mitte Juli unterzeichnete, wird nun ausdrücklich festgehalten, dass unter „Bewegungen, die auf die Unterdrückung der Rechte und Freiheiten des Menschen abzielen“ nicht nur der Nationalsozialismus, sondern auch der Kommunismus fällt. Wer eine solche Bewegung propagiert, unterstützt oder deren Gründung versucht, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Was künftig nicht mehr erlaubt ist
Ab dem 1. Januar 2026 ist die öffentliche Verwendung kommunistischer Symbole strafbar, sofern sie der Verbreitung oder Unterstützung der Ideologie dient. Hammer und Sichel, der rote Stern sowie Porträts von Lenin, Gottwald oder Fidel Castro können strafrechtlich relevant sein, wenn sie aktiv als Ausdruck der Unterstützung der kommunistischen Bewegung gezeigt werden.
Dasselbe gilt für Fahnen, Plakate, T-Shirts, Transparente oder die Namen von Organisationen, die sich ausdrücklich zu einer Ideologie bekennen, die auf die Unterdrückung von Grundrechten abzielt. Auch das Singen der „Internationale“, das Kampflied der sozialistischen Arbeiterbewegung, öffentliche Versammlungen mit eindeutig ideologischem Inhalt oder Online-Beiträge, die kommunistische Bewegungen propagieren, fallen künftig unter das Strafgesetzbuch.
Die Novelle stellt damit klar, was die Geschichte längst gezeigt hat: Ein System, das Freiheit unterdrückt, lässt sich weder durch Tradition noch Nostalgie rechtfertigen.








