MiCA-Regeln treten vollständig in Kraft: ČNB vergibt Krypto-Lizenzen an elf Anbieter
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Seit 1. Juli dürfen Krypto-Dienstleistungen in der EU nur noch von zugelassenen Unternehmen angeboten werden

Mit dem Ende der Übergangsfrist der europäischen MiCA-Verordnung gelten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union strengere Regeln. In Tschechien hat die Česká národní banka (ČNB) bislang elf Unternehmen eine entsprechende Genehmigung erteilt.
Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Krypto-Dienstleistungen in der EU nur noch von juristischen Personen mit einer Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates angeboten werden. Grundlage ist die europäische Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA | Markets in Crypto-Assets).
Die Genehmigungspflicht betrifft unter anderem Verwahrdienstleister, Handelsplattformen, zentralisierte Kryptobörsen sowie Unternehmen, die Anlageberatung oder Vermögensverwaltung für Kryptowerte anbieten.
Höchste Zahl an MiCA-Anträgen innerhalb der Europäischen Union
Nach Angaben der tschechischen Nationalbank (ČNB) wurden bis zum 1. Juli 2026 insgesamt 251 Genehmigungsanträge geprüft. 204 davon gingen während der Übergangsfrist ein, in der Antragsteller ihre Dienstleistungen bis zur Entscheidung, längstens jedoch bis zum 1. Juli 2026, weiter anbieten durften.
Nach eigenen Angaben erhielt die tschechische Zentralbank damit die höchste Zahl an MiCA-Anträgen innerhalb der Europäischen Union. Ein erheblicher Teil sei jedoch unvollständig gewesen oder habe wesentliche Informationen und Unterlagen vermissen lassen. Zudem stammten viele Anträge von Unternehmen ohne nachweisbare Geschäftshistorie, mit virtueller Geschäftsadresse oder mit dem Ziel, ihre Tätigkeit überwiegend im Ausland auszuüben.
„Die MiCA-Verordnung hat klare Regeln und einen höheren Standard zum Schutz der Kunden auf den Markt für Kryptowerte gebracht. Lizenzierte Anbieter müssen strenge Anforderungen an die Verwaltung und den Schutz von Kundengeldern erfüllen und unterliegen der Aufsicht der zuständigen Behörden“, erklärte ČNB-Bankratsmitglied Jan Procházka in einer Pressemitteilung.
Gleichzeitig warnte Procházka davor, die Risiken von Krypto-Investitionen zu unterschätzen. Weder eine Genehmigung noch die behördliche Aufsicht schützten Anleger vor den Risiken von Investitionen in Kryptowerte.
Mit einer EU-Lizenz dürfen Anbieter ihre Dienste unionsweit anbieten
Neben den von der ČNB zugelassenen Unternehmen dürfen auch Anbieter mit einer Genehmigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ihre Dienstleistungen in Tschechien im Rahmen des europäischen Binnenmarktes anbieten. Umgekehrt können in Tschechien lizenzierte Unternehmen ihre Dienstleistungen auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen.
Unternehmen ohne Genehmigung dürfen seit dem 1. Juli 2026 keine Krypto-Dienstleistungen mehr in der EU anbieten. Sie müssen die Aufnahme neuer Kunden einstellen und Bestandskunden über die Beendigung ihrer Tätigkeit informieren. Verstöße können aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen nach sich ziehen. Kryptobörse Binance hat keine EU-Lizenz erhalten
Nach Angaben der ČNB betrifft dies auch die Kryptobörse Binance. Das Unternehmen hatte eine Genehmigung beim griechischen Regulator beantragt, diese jedoch bis zum Ende der Übergangsfrist nicht erhalten. Binance muss daher seine Krypto-Dienstleistungen in der gesamten EU, einschließlich Tschechiens, einstellen.
Kunden sollten prüfen, ob ihr Anbieter im Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder in den Listen der von der ČNB regulierten Unternehmen geführt wird. Falls erforderlich, sollten Kryptowerte auf einen lizenzierten Anbieter oder in eine eigene Krypto-Wallet übertragen werden.








