In Zukunft kann die Geldstrafe bis zu 3.000 CZK betragen, sollte man beim Schwarzfahren erwischt werden
Sollte man in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein erwischt werden, könnte das in Zukunft richtig teuer werden. Nach neuen Plänen könnte dies mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 CZK geahndet werden, während der bisherige Höchstbetrag bei 1.500 CZK liegt. Nach Ansicht des Verbands der Verkehrsunternehmen der Tschechischen Republik ist dieser Betrag jedoch nicht mehr angemessen, da es für viele Menschen profitabler ist, schwarzzufahren, anstatt für jede Fahrt zu bezahlen.
Das Verkehrsministerium stimmt nun mit den Verkehrsunternehmen überein, nachdem es bereits im Oktober des letzten Jahres angekündigt hatte, dass es sich vorstellen könne, die Höchstgrenze der Strafe für Schwarzfahren jährlich an die Inflationsrate anzupassen. „Wir müssen den Verkehrsunternehmen ein Instrument an die Hand geben, das ihnen wirklich hilft, gegen Schwarzfahrer vorzugehen“, sagte František Jemelka, Sprecher des Ministeriums, gegenüber dem Nachrichtensender ČT24.
Nach Ansicht des Verbands der Verkehrsunternehmen ist es höchste Zeit für eine Erhöhung der Bußgelder, da es in den letzten zehn Jahren keine Anpassungen gegeben hat. „Eine Erhöhung der Bußgelder wäre hauptsächlich in den Städten zu erwarten, also in Ostrava, Prag, Brünn, aber auch in Olomouc, Liberec oder České Budějovice“, so Linda Hailichová, Sprecherin des Verbands.
Einige dieser Städte planen bereits höhere Bußgelder, aber es ist noch nicht klar, um wie viel. „Normalerweise geht es um 300 bis 500 CZK, es sieht also nicht so aus, als würden wir sofort die maximale Höhe der Bußgelder ausschöpfen“, so der Leiter der Abteilung für Transportkontrolle der Prager Verkehrsbetriebe, Pavel Kurka gegenüber dem Nachrichtensender. Derzeit zahlen Fahrgäste in Prag für eine Fahrt ohne gültigen Fahrschein 1.500 CZK und 1.000 CZK, wenn der Fahrschein innerhalb von 15 Tagen bezahlt wird.
Der Generaldirektor der Verkehrsbetriebe Ostrava Daniel Morys, teilte mit, dass man noch nicht wisse, ob man die Strafe bis an die Obergrenze anheben wird, aber dass man auf alle Fälle eine Erhöhung in Betracht ziehe.
Es ist jedoch noch nicht klar, wann die neuen Vorschriften in Kraft treten werden. Der Gesetzesentwurf muss der Regierung noch vom Verkehrsministerium vorgelegt werden.