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Feuerwerkskörper sind an Silvester im Zentrum von Prag verboten

Polizeibeamte vor Ort können eine Geldstrafe von bis zu 10.000 CZK verhängen

Foto: Silvester am Prager Wenzelsplatz


Das Prager Rathaus erinnert daran, dass im Stadtzentrum und in der Nähe von Krankenhäusern an Silvester und Neujahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten ist.


Polizeibeamte werden die Einhaltung der Maßnahme überwachen und vor Ort Bußgelder verhängen oder den Fall bei Zuwiderhandlung an ein Gericht weiterleiten.


Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Produkte können schwere und manchmal tödliche Verletzungen verursachen. Darüber hinaus können sie nicht nur Menschen, sondern auch Wildtieren, Tieren in Zoos und Haustieren schaden.


Wer Tiere zu Hause hat, weiß, dass der laute Lärm eines Feuerwerkkörpers zu starken Angst- und Panikattacken führen kann. Darüber hinaus kann der Lärm Patienten in Krankenhäusern, Bewohner von Pflegeheimen und Menschen mit Behinderungen stören. Aus diesem Grund hat die tschechische Hauptstadt mehrere Standorte ausgewählt, an denen die Verwendung von frei verkäuflichen pyrotechnischen Produkten verboten ist.


Der Erlass gilt insbesondere in der Innenstadt, an Böschungen, in Parks und in der Nähe von Krankenhäusern sowie weiteren Einrichtungen wie Altenheimen.


Das Verbot gilt auch auf Dämmen, Deichen, in besonders geschützten Gebieten, Naturparks und innerhalb von 250 Metern um das Gelände des Prager Zoos.


Eine interaktive Karte mit Verbotszonen ist auf praha.eu verfügbar.


In Parks und weiteren Orten rund um die Hauptstadt wurden Hinweisschilder aufgestellt. Ein Verstoß gegen das Verbot kann in einem Strafverfahren mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 CZK geahndet werden, Polizeibeamte vor Ort können eine Geldstrafe von bis zu 10.000 CZK verhängen.


Das Verbot gilt nicht für gewerbliche Feuerwerke, da diese nach Angaben der Stadt Prag einer Genehmigungspflicht nach dem Pyrotechnikgesetz unterliegen.


Die Stadt Prag hat dieses Verbot erstmals im Dezember 2020 unter Berufung auf Gesundheits- und Sicherheitsbedenken erlassen.

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