Der Zukunftsfonds wurde am 29. Dezember 1997 in Prag gegründet
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds feiert seine 25-jährige Tätigkeit und seinen Einsatz für die Entwicklung der deutsch-tschechischen Beziehungen. Der Zukunftsfonds wurde am 29. Dezember 1997 gegründet, aber was ging seiner Entstehung voraus?
Die Deutsch-Tschechische Erklärung und die Entstehung des Zukunftsfonds
Deutsche und Tschechen sind durch eine lange gemeinsame Geschichte verbunden, die jedoch nicht immer harmonisch verlaufen ist. Besonders das 20. Jahrhundert hat viele Wunden hinterlassen, die das Verhältnis der beiden Völker stark belastet haben. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs standen beide Länder vor der Frage, wie es nun weitergehen sollte.
Am 21. Januar 1997 unterschrieben die damaligen Außenminister die Deutsch-Tschechische Erklärung, die der weiteren Entwicklung eine Richtung geben sollte. Eines der wichtigen Instrumente zur Gestaltung dieser Nachbarschaft war auch die Einrichtung eines neuen Stiftungsfonds, der all diese Aktivitäten finanzieren sollte – der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds war geboren.
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds wurde nach tschechischem Recht als Stiftungsfonds mit Sitz in Prag errichtet und begann seine Arbeit mit einem Stiftungsvermögen von knapp 85 Millionen Euro.
Die erste und wichtigste Aufgabe dieser neu entstandenen Organisation war es, denjenigen zu helfen, die von nationalsozialistischer Verfolgung betroffen waren. Deshalb verabschiedete der Verwaltungsrat des Fonds schon auf seiner Gründungssitzung ein Projekt der humanitären Hilfe für die Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, das s.g. Sozialprojekt.
Ausgearbeitet und vorgelegt wurde das Projekt unmittelbar von Vertretern überlebender NS-Opfer, die im Tschechischen Verband der Freiheitskämpfer (Český svaz bojovníků zasvobodu) und in der Föderation der jüdischen Gemeinden (Federace židovských obcí) organisiert waren. Damit war garantiert, dass die Art und Weise der Entschädigung den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen entsprach.
Die erste Zahlung im Rahmen des s.g. Sozialprojekts im Jahre 1998 nahmen mehr als 7.000 Personen, die letzte Auszahlung im Jahre 2007 noch 3.500 überlebende Opfer des Nationalsozialismus in Empfang. Binnen zehn Jahren wurden insgesamt 45 Millionen Euro aus dem Stiftungsvermögen ausgezahlt. Diese Auszahlungen sind bereits beendet.
Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter
Zur selben Zeit, als in der Tschechischen Republik das Sozialprojekt des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds begann, wurden in den USA Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen vorbereitet, die im Zweiten Weltkrieg die Arbeitskraft von Häftlingen aus Konzentrationslagern ausgebeutet hatten.
Die drohenden Gerichtsprozesse und eine gegen deutsche Firmen gerichtete umfangreiche mediale, politische und wirtschaftliche Kampagne in Übersee verbunden mit einer entgegenkommenderen Haltung der neuen deutschen Regierungskoalition eröffneten im Jahre 1998 die Möglichkeit, Häftlingen, die Sklavenarbeit leisten mussten, ebenso wie zivilen Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen eine Entschädigung zukommen zu lassen. An den internationalen Verhandlungen in den Jahren 1999 und 2000 war auch die Tschechische Republik beteiligt.
Aus dem Gesamtbetrag von 10 Milliarden DM (rund 5 Milliarden EUR), die der deutsche Staat und die deutschen Firmen in die neu errichtete Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ einzahlten, waren 423 Millionen DM für Opfer aus der Tschechischen Republik vorgesehen. Diese Mittel sollten in erster Linie auf die Opfer von Zwangs- und Sklavenarbeit verteilt werden, unter gewissen Bedingungen konnten aber auch anderen Betroffenengruppen Zahlungen gewährt werden.
Die Auszahlung der Entschädigungszahlungen führte der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds (und das von ihm eingerichtete Büro für die Opfer des Nationalsozialismus) durch. So erhielten zwischen 2001 und 2006 auf der Basis von 110.624 Anträgen 75.769 Antragsteller und Antragstellerinnen eine Auszahlung. Der Fonds bearbeitete außerdem 11.789 Anträge von Personen, die auf dem Territorium des heutigen Österreich inhaftiert oder zur Zwangsarbeit eingesetzt worden waren oder eine anderweitige Schädigung erfahren hatten, auf deren Basis an 10.964 Antragstellende Gelder ausgezahlt wurden.
Die Gesamtsumme der vom Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds im Rahmen des deutschen und des österreichischen Entschädigungsprogramms auf der Basis von 86.925 Anträgen getätigten Zahlungen beträgt 8 Milliarden Kronen.
Das Weiterbestehen des Zukunftsfonds
Zunächst war der Zeitraum für die Tätigkeit des Zukunftsfonds auf zehn Jahre festgesetzt worden. 2007 beschlossen jedoch die Regierungen beider Länder, auch weiterhin in eine gute Nachbarschaft zu investieren und stellten dafür aus ihren Staatshaushalten achtzehn Millionen Euro zur Verfügung.
Anlässlich des 20. Jahrestags der Deutsch-Tschechischen Erklärung im Januar 2017 verkündeten die Regierungschefs beider Länder die Verlängerung der Tätigkeit des Fonds um weitere zehn Jahre bis 2027.
Alle Informationen zu den Feierlichkeiten anlässlich des 25. jährigen Jubiläums des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds finden sie hier: www.dasfest25.cz/de