EET 2.0: Finanzministerium plant Neustart der elektronischen Umsatzerfassung ab 2027
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Der neue Ansatz knüpft an die Erfahrungen mit dem früheren System an und berücksichtigt zugleich den technologischen Fortschritt der vergangenen Jahre

Das Finanzministerium bringt mit EET 2.0 einen neuen Anlauf zur elektronischen Umsatzerfassung auf den Weg. Ab 2027 soll ein modernisiertes, technisch vereinfachtes System für mehr Fairness im Wettbewerb und eine effizientere Steuererhebung sorgen.
Das tschechische Finanzministerium bringt einen Gesetzentwurf in das Begutachtungsverfahren ein, mit dem ab dem 1. Januar 2027 ein modernisiertes System zur elektronischen Umsatzerfassung – EET 2.0 – eingeführt werden soll. Der neue Ansatz knüpft an die Erfahrungen mit dem früheren System an und berücksichtigt zugleich den technologischen Fortschritt der vergangenen Jahre, insbesondere bei digitalen Zahlungsformen. Ziel ist es nach Angaben des Ministeriums, für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen und ein technisch einfaches, nutzerfreundliches Instrument für die Steuerverwaltung zu schaffen. Im Januar 2027 soll das System zunächst in einer freiwilligen Pilotphase starten.
Finanzministerin Alena Schillerová stellte die Eckpunkte von EET 2.0 am Mittwoch auf einer Pressekonferenz vor. Begleitet wird das Vorhaben von steuerlichen Entlastungen – darunter die Befreiung freiwilliger Trinkgelder in der Gastronomie von Steuern und Sozialabgaben.
„EET 2.0 bedeutet niedrigere Steuern, ein faires unternehmerisches Umfeld und weniger Kontrollen ins Blaue hinein. Die Czech Republic reiht sich damit in die große Mehrheit europäischer Länder ein, in denen eine Umsatzerfassung erfolgreich funktioniert. Unser System wird modern, effizient und maximal kostengünstig sein. Ich bin überzeugt, dass ehrliche Unternehmer von EET 2.0 profitieren werden“, erklärte Schillerová.
Weniger Bürokratie, mehr Technologie
Nach Darstellung des Ministeriums soll die neue Ausgestaltung vor allem Vereinfachungen für Unternehmer bringen. Vorgesehen sind unter anderem:
Kompatibilität mit dem früheren EET-System – bestehende Geräte können weiter genutzt und aktualisiert werden.
Belegausgabe nur auf Wunsch des Kunden – eine Druckpflicht allein wegen EET entfällt.
Reduzierter Datensatz – erfasst werden lediglich Steuer-ID, Datum, Uhrzeit, fortlaufende Nummer, Betriebsstätte und Betrag.
Weniger Kontrollen durch gezielte Datenanalysen, auch unter Einbeziehung bargeldloser Zahlungen.
Kostenlose Lösung der Finanzverwaltung für Mobiltelefon, Tablet oder Computer – insbesondere für Kleinstunternehmer.
Erfasst werden sollen Zahlungen, die im direkten Kontakt mit dem Kunden oder in einer Betriebsstätte erfolgen – also Barzahlungen, Kartenzahlungen, QR-Zahlungen sowie andere gängige Vor-Ort-Zahlungsformen. Nicht unter die Pflicht fallen dagegen klassische Rechnungen oder Online-Überweisungen von Konto zu Konto ohne physischen Kontakt.
Das Ministerium betont, dass eine wirksame Ausgestaltung von EET 2.0 ohne die Einbeziehung bargeldloser Zahlungen nicht möglich sei. Das neue Modell basiere jedoch auf anderen Prinzipien als das ursprüngliche System und stehe im Einklang mit der Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts.
EET OFF für Kleinstunternehmer
Teil des Gesetzentwurfs ist zudem der sogenannte Modus „EET OFF“. Er richtet sich an die kleinsten Unternehmer, die ihre Umsätze aus bestimmten Gründen nicht elektronisch erfassen möchten. Der Modus ist als fest verankerter Bestandteil des Systems vorgesehen und an klar definierte Bedingungen geknüpft:
Teilnahme an der ersten Stufe der Pauschalsteuer.
Jahreseinnahmen von max. bis zu einer Million Kronen.
monatliche Pauschalsteuer in Höhe von 1.500 Kronen sowie die verpflichtenden Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.
Der gewählte Modus bleibt während des gesamten Steuerjahres unveränderlich. Wird die Einkommensgrenze überschritten, muss der Differenzbetrag bis zum Ende des Steuerzeitraums nachgezahlt werden; die Pflicht zur elektronischen Umsatzerfassung entsteht erst im darauffolgenden Jahr.
Begleitet wird EET 2.0 von einem Paket steuerlicher Anpassungen. Laut Finanzministerium soll damit ein Zustand korrigiert werden, in dem die Steuerbelastung gestiegen sei, ohne die Schattenwirtschaft wirksam einzudämmen. Die Grundidee des neuen Systems sei es, Steuern nicht zu erhöhen, sondern durch effizientere Erhebung stabile oder niedrigere Belastungen zu ermöglichen.








