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Tschechische Agrar- und Lebensmittelinspektion verhängte im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von fast 190 Millionen CZK

Die meisten Mängel bei Lebensmitteln traten bei Importen aus Drittländern auf

Tschechische Agrar- und Lebensmittelinspektion verhängte im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von fast 190 Millionen CZK
Foto: Symbolfoto | KI-generiert

Die tschechische Agrar- und Lebensmittelinspektion (SZPI) führte im Jahr 2024 insgesamt 50.059 Inspektionen im Rahmen der amtlichen Kontrolle durch, um die Gesundheit und die legitimen Interessen der Verbraucher zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmer zu schaffen.


Von den rund 50.000 Kontrollen führten die Inspektoren der SZPI 31.548 Kontrollen in Einzelhandelsbetrieben, 14.495 Kontrollen in Gastronomiebetrieben, 11.923 Kontrollen in der Lebensmittelproduktion, 2.401 Kontrollen in Großhandelslagern, 603 Kontrollen in der Primärproduktion sowie 3.908 Kontrollen an anderen Orten – z. B. im Transport, in Zolllagern, beim Internetverkauf usw. – durch.


Was das Herkunftsland betrifft, so stellte die Aufsichtsbehörde im vergangenen Jahr die meisten Mängel bei Lebensmitteln fest, die aus sogenannten Drittländern importiert wurden, während der geringste Anteil an nicht konformen Proben – ähnlich wie in den Vorjahren – bei Lebensmitteln inländischer Hersteller festgestellt wurde. Bei Lebensmitteln aus Drittländern entsprachen 38,1 % der bewerteten Partien nicht den nationalen oder europäischen Vorschriften. Bei Lebensmitteln aus EU-Ländern waren 24,4 % der untersuchten Partien nicht konform, während inländische Lebensmittel in 15,4 % der Fälle nicht konform waren.


Im Jahr 2024 wurden 2.913 Verwaltungsverfahren wegen Nichteinhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch Unternehmen abgeschlossen, und die SZPI verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 189.056.750 CZK – das sind 60 Millionen CZK mehr als im Vorjahr.


Ab dem 1. Januar 2025 wurde die Überwachung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen in offenen Verpflegungseinrichtungen (Restaurants, Fastfood-Betriebe, Kneipen, Cafés, Tankstellen usw.) im Landwirtschaftsministerium vereinheitlicht. Dies ist eine bedeutende Änderung mit positiven Auswirkungen für Verbraucher und Betreiber.


„Dank der effizienten, professionellen und zentralisierten Verwaltung der SZPI sind nun einheitliche methodische Verfahren für alle amtlichen Lebensmittelkontrollen in allen Sektoren und Regionen gewährleistet. Wir gewinnen ein klareres, transparenteres und berechenbareres Umfeld für Verbraucher und Unternehmer – ohne den Unternehmern neue Verpflichtungen aufzuerlegen“, so Landwirtschaftsminister Marek Výborný.


Nach der Vereinheitlichung der Überwachung führte die SZPI im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 16. Mai 2025 insgesamt 10.796 Inspektionen im Gaststättengewerbe durch, wobei bei 3.367 Inspektionen (über 30 %) Verstöße gegen die Rechtsvorschriften festgestellt wurden. Aufgrund sehr schwerwiegender Verstöße gegen die Hygienevorschriften sahen sich die Inspektoren der SZPI gezwungen, 51 Restaurants und Schnellrestaurants an Ort und Stelle zu schließen.

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