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Deutsche Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich aus Tschechien an Deutschland überstellt

Der Fall sorgte in Deutschland für eine politische Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz

Deutsche Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich aus Tschechien an Deutschland überstellt
Foto: Marla Svenja Liebich | X

Die tschechischen Behörden haben die deutsche Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich am Mittwoch an Deutschland überstellt. Die 55-Jährige war im April auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in Westböhmen festgenommen worden.


Die in Tschechien festgenommene deutsche Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich (vormals Sven Liebich) ist am Mittwoch von den tschechischen Behörden an Deutschland überstellt worden. Die Polizei brachte die 55-Jährige am Morgen aus der Haftanstalt in Litoměřice zur deutsch-tschechischen Grenze, wo sie den deutschen Behörden übergeben wurde.


Die Überstellung erfolgte auf Grundlage einer rechtskräftigen Entscheidung tschechischer Gerichte. Das Kreisgericht Plzeň hatte die Auslieferung bereits im vergangenen Monat genehmigt, das Obergericht in Prag bestätigte diese Entscheidung in der vergangenen Woche.



Liebich war in Deutschland ursprünglich unter dem Namen Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach sie unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung sowie Urheberrechtsverletzungen schuldig. Nach einer offiziellen Änderung des Geschlechtseintrags identifiziert sich Liebich als Frau.


Der Fall sorgte in Deutschland für eine politische Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz. Nach Berichten deutscher Medien soll die Änderung des Geschlechtseintrags erfolgt sein, um den Strafvollzug in einem Männergefängnis zu vermeiden.


Gegen ihre Überstellung hatte sich Liebich vor tschechischen Gerichten gewehrt. Sie argumentierte, ihre Sicherheit und Würde seien in einem deutschen Gefängnis gefährdet. Sie befürchtete, in einer Männerhaftanstalt untergebracht zu werden und dort Misshandlungen ausgesetzt zu sein. Die zuständigen Richter werteten diese Einwände jedoch als nicht überzeugend und wiesen ihre Beschwerde zurück.


Liebich war im April dieses Jahres auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls nahe Aš (Asch) im Westen Tschechiens nach monatelanger Fahndung festgenommen worden, nachdem sie ihre Haftstrafe in Deutschland nicht angetreten hatte. Anschließend wurde Liebich bis zur Entscheidung über ihre Auslieferung in Untersuchungshaft genommen.

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