Tschechien beschließt Verbot von HHC – Besitz künftig strafbar
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Kritik an dem Schritt kommt sowohl vom Regierungsbüro für Drogenpolitik als auch von der Wirtschaftskammer

Die Regierung in Prag hat beschlossen, das Cannabinoid HHC erneut auf die Liste der verbotenen Substanzen zu setzen. Damit wird künftig nicht nur der Verkauf untersagt, sondern auch der Besitz strafbar.
Das Cannabinoid HHC wird in Tschechien bald zu den verbotenen Substanzen zählen. Wie der Nachrichtensender ČT24 berichtet, beschloss die Regierung am Montag, den Stoff auf die Liste der verbotenen Suchtmittel zu setzen. Kritik an dem Schritt kommt sowohl vom Regierungsbüro für Drogenpolitik als auch von der Wirtschaftskammer.
Mit der neuen Verordnung werde HHC in die Liste der suchterzeugenden Substanzen aufgenommen und der Verkauf damit grundsätzlich untersagt. Die Regierung reagiere damit auf eine Entscheidung der United Nations Commission on Narcotic Drugs, die HHC bereits im vergangenen Jahr gemäß der internationalen Drogenkonvention von 1971 als verbotene Substanz eingestuft habe. Damit erfülle das Land seine internationalen Verpflichtungen.
HHC bereits früher verboten
Das Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC) und seine Derivate waren bereits vor zwei Jahren von der damaligen Regierung verboten worden. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über psychomodulierende Stoffe wurde HHC jedoch im vergangenen Jahr von der Liste der verbotenen Substanzen auf die Liste der zu untersuchenden Stoffe verschoben.
Das neue Verbot soll einen Tag nach Veröffentlichung der Verordnung im Gesetzblatt in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Besitz strafbar sein. Die Autoren der Verordnung begründen den Schritt unter anderem damit, dass die Substanz bislang nicht ausreichend erforscht sei.
Gegen das Verbot hatte sich unter anderem das Regierungsbüro für Drogenpolitik ausgesprochen. Statt eines Verbots sollte HHC weiterhin als zu untersuchende Substanz eingestuft bleiben. Experten für Suchtfragen hatten bereits beim ersten Verbot vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass ein solcher Schritt den Schwarzmarkt stärken könne. Zudem bestehe die Gefahr, dass HHC schnell durch neue, möglicherweise noch riskantere Substanzen mit bislang unbekannten Wirkungen ersetzt werde.








