Regierung beschließt EET 2.0: Neuer Ansatz bei der Umsatzerfassung soll fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen
- Tschechien News

- vor 23 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Modernisierte Version der elektronischen Umsatzerfassung soll Bürokratie reduzieren und Steuerkontrollen effizienter machen

Die tschechische Regierung bringt die elektronische Umsatzerfassung zurück – in deutlich vereinfachter Form. Mit EET 2.0 soll der Wettbewerb fairer werden und gleichzeitig die Belastung für Unternehmen sinken.
Die tschechische Regierung hat am Montag, 4. Mai 2026, den Entwurf für ein neues Gesetz zur elektronischen Umsatzerfassung verabschiedet. Das Projekt „EET 2.0“ gilt als eines der zentralen Vorhaben der Regierung und von Finanzministerin Alena Schillerová. Ziel ist es, das bisherige System grundlegend zu vereinfachen und gleichzeitig für mehr Fairness im Wettbewerb zu sorgen.
Nach Angaben des Finanzministeriums soll die neue Regelung vor allem gleiche Bedingungen für Unternehmen schaffen. Bislang hätten sich vor allem jene Betriebe im Nachteil befunden, die ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen, während andere durch Umgehungsvorschriften Wettbewerbsvorteile erzielen konnten. Mit EET 2.0 will der Staat diese Schieflage beheben und zugleich die Effizienz der Steuerkontrollen verbessern.
Die Ministerin betonte, dass der Gesetzentwurf innerhalb weniger Monate erarbeitet und gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft abgestimmt worden sei. Das neue System orientiere sich stärker an den Anforderungen der digitalen Gegenwart und solle deutlich weniger administrativen Aufwand verursachen.
Unterstützung aus der Wirtschaft
Rückendeckung kommt unter anderem von der Hospodářská komora ČR (Handelskammer), die mehr als 16.000 Unternehmen vertritt. Sie sieht in der Reform einen Schritt in die richtige Richtung, insbesondere mit Blick auf die Eindämmung der Schattenwirtschaft und die Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen.
Weniger Bürokratie, klarere Regeln
Im Vergleich zur ursprünglichen Version bringt EET 2.0 eine deutliche Vereinfachung. Das System soll ausschließlich in einem einheitlichen Online-Modus funktionieren und auf komplizierte Ausnahmen verzichten. Erfasst werden künftig nur sogenannte kontaktbasierte Zahlungen – etwa Bargeld, Kartenzahlungen oder QR-Zahlungen direkt vor Ort. Online-Zahlungen ohne persönlichen Kontakt bleiben hingegen außen vor.
Zudem wird der Umfang der übermittelten Daten reduziert: Unternehmen müssen nur noch grundlegende Informationen zu Umsätzen melden. Details wie Mehrwertsteuerbeträge oder Angaben zu konkreten Produkten und Kunden entfallen. Auch die Pflicht zur Ausstellung und zum Druck von Belegen wird abgeschafft, was insbesondere kleinere Betriebe entlasten dürfte.
Für Kleinstunternehmer ist ein optionaler „EET-OFF“-Modus vorgesehen. Wer unter die Pauschalsteuer mit Jahreseinnahmen bis zu einer Million Kronen fällt, kann auf die elektronische Erfassung verzichten und stattdessen eine monatliche Pauschale zahlen.
Steuerliche Anpassungen und Entlastungen
Parallel zur Einführung von EET 2.0 plant die Regierung auch Änderungen im Steuerbereich. So sollen frühere Entlastungen wie der Studentenrabatt oder Zuschüsse für Kinderbetreuung wieder eingeführt werden. Zudem ist eine Senkung der Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke in der Gastronomie auf 12 Prozent vorgesehen.
Auch Trinkgelder sollen künftig steuerfrei gestellt werden, was vor allem Beschäftigten im Gastgewerbe zugutekommen dürfte. Darüber hinaus sind Anpassungen bei Mitarbeiterbenefits geplant, etwa im Bereich Gesundheitsvorsorge und Freizeitangebote.
Start für 2027 geplant
Nach der Zustimmung der Regierung wird der Gesetzentwurf nun im Parlament beraten. Geplant ist, EET 2.0 ab dem 1. Januar 2027 einzuführen, zunächst mit einer Testphase.
Bereits im Vorfeld arbeitet die Finanzverwaltung an der technischen Umsetzung. Ein Testbetrieb für Entwickler soll im Sommer 2026 starten, während zentrale Funktionen und Anwendungen schrittweise bis Ende des Jahres bereitgestellt werden.








