Prag verschärft Regeln für Feuerwerk deutlich
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In 20 Stadtteilen gilt seit dem 8. Juli ein ganzjähriges Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und höher

In 20 Prager Stadtteilen gilt seit dem 8. Juli ein ganzjähriges Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und höher. Die Hauptstadt will damit Menschen und Tiere schützen sowie Verstöße gegen die öffentliche Ordnung eindämmen.
Prag hat die Vorschriften für den Einsatz von Feuerwerkskörpern deutlich verschärft. Seit dem 8. Juli 2026 gilt in 20 Stadtteilen ein ganzjähriges und ausnahmsloses Verbot für Pyrotechnik der Kategorie F2 und höher. Die Maßnahme soll Menschen und Tiere schützen sowie für mehr öffentliche Ordnung sorgen.
Grundlage der Neuregelung ist eine im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Änderung des tschechischen Pyrotechnikgesetzes. Diese ermöglicht es den Kommunen, den Einsatz von Feuerwerkskörpern stärker als bisher einzuschränken. Der Prager Stadtrat verabschiedete die entsprechende Verordnung am 19. Juni 2026.

Das ganzjährige Verbot gilt auf Wunsch der jeweiligen Bezirke in Prag 1, Prag 2, Prag 3, Prag 5, Prag 6, Prag 7, Prag 8, Prag 9, Prag 10, Prag 11, Prag 13, Prag 15 und Prag 20 sowie in Dolní Chabry, Dolní Měcholupy, Křeslice, Libuš, Suchdol, Troja und Velká Chuchle.
In den übrigen Stadtteilen legt die Verordnung fest, wann und an welchen Orten frei verkäufliche Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.
Schutz von Menschen und Tieren
Nach Angaben der Stadt berücksichtigt die strengere Regelung neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die negativen Auswirkungen von Feuerwerk auf die Umgebung. Das Verbot soll insbesondere den Stress reduzieren, den laute Explosionen bei einigen Menschen sowie bei Haus- und Wildtieren auslösen.
„Es ist kein Geheimnis, dass ich persönlich kein Fan von Feuerwerken bin. Die neue Regelung zwingt jedoch niemandem etwas auf, sondern stärkt vielmehr die demokratische Möglichkeit der einzelnen Stadtteile, selbst zu entscheiden, wie sie damit umgehen wollen“, erklärte der für Immobilien, Transparenz und Gesetzgebung zuständige Prager Stadtrat Adam Zábranský.
Einige Stadtteile hätten sich bereits seit längerer Zeit für ein vollständiges Verbot von Pyrotechnik auf ihrem Gebiet eingesetzt. Diesem Wunsch sei die Hauptstadt mit der neuen Verordnung nun nachgekommen.

Verbot gilt auch rund um Fußballstadien
Die Regelung soll zugleich Verstöße gegen die öffentliche Ordnung im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen eindämmen. Vor allem bei Fußballspielen und Aktivitäten von Fangruppen kam es in der Vergangenheit wiederholt zum Abbrennen von Pyrotechnik.
Bereits seit dem 1. Februar 2022 können für den Einsatz von Feuerwerkskörpern bei organisierten Sportveranstaltungen sowie auf dem Hin- oder Rückweg Geldbußen von bis zu 50.000 Kronen verhängt werden. Bei wiederholten Verstößen sind Strafen von bis zu 100.000 Kronen möglich. In der Praxis ist es jedoch häufig schwierig nachzuweisen, dass eine Person auf dem Weg zu oder von einer Sportveranstaltung war.
Die neue Prager Verordnung unterscheidet deshalb nicht nach den jeweiligen Umständen. In den betroffenen Stadtteilen bleibt das Abbrennen entsprechender Pyrotechnik unabhängig von Fußballspielen oder anderen Veranstaltungen ganzjährig verboten.
Das betrifft auch Prag 3, Prag 6, Prag 7 und Prag 10, wo sich die größten Fußballstadien der Hauptstadt befinden. In deren Umgebung wurde bei Spielen in der Vergangenheit wiederholt Pyrotechnik gezündet.
Wer gegen die neue Verordnung verstößt, muss nach dem Pyrotechnikgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Kronen rechnen.








