Prag verschärft ab 2026 Regeln für Parken in gebührenpflichtigen Zonen
- Tschechien News

- vor 1 Stunde
- 2 Min. Lesezeit
Vergünstigungen nur noch für rein elektrische oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge

Mit Jahresbeginn 2026 gelten in Prag neue Parkregeln: Gratisparken für EL-Kennzeichen endet, Vergünstigungen bleiben nur für rein elektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge bestehen.
Mit 1. Januar 2026 treten in der tschechischen Hauptstadt umfassende Änderungen für das Parken in den gebührenpflichtigen Zonen (ZPS) in Kraft. Besonders betroffen sind Halter von Hybridfahrzeugen, denn deren bisherige Vergünstigungen entfallen vollständig. Beibehalten oder neu definiert werden Vorteile nur noch für Fahrzeuge mit rein elektrischem oder wasserstoffbetriebenem Antrieb.
Ende der Gratis-Parkplätze für EL-Kennzeichen
An Anfang 2026 endet die Möglichkeit, Fahrzeuge mit dem speziellen EL-Kennzeichen – das bislang auch für viele emissionsarme Modelle wie Hybride galt – kostenlos in den ZPS zu parken. Künftig wird jedes Fahrzeug, unabhängig vom Antrieb, parkgebührenpflichtig. Besitzer von EL-Kennzeichen müssen daher rechtzeitig Ihre Parkbewilligung beantragen – entweder online über den Kundenbereich oder persönlich bei der zuständigen Bezirksstelle.

Rabatte nur noch für rein elektrische oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
Ab 2026 erhalten ausschließlich rein elektrische oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge einen Preisnachlass auf die Parkgebühren. Für diese gilt eine Ermäßigung von 50 Prozent – sowohl auf langfristige Parkausweise (für Anwohner, Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer) als auch auf kurzfristiges Besucherparken. Für Hybridfahrzeuge entfällt jegliche Form der Vergünstigung.
Die Stadt verweist auf die Webseite parking.praha.eu, auf der alle Details zu den neuen Parktarifen und Rabattbedingungen zu finden sind.
Neue Regeln für den territorialen Geltungsbereich
Auch der Geltungsbereich von langfristigen Parkberechtigungen wird klarer begrenzt. Während Halter von EL-Kennzeichen früher stadtweit kostenlos parken durften, gilt der 50-Prozent-Rabatt für emissionsfreie Fahrzeuge künftig ausschließlich innerhalb des Bezirks, für den das Parkticket ausgestellt wurde.
Anwohner profitieren nur in dem Stadtteil, in dem sie ihren offiziellen Wohnsitz haben.
Gewerbetreibende und Eigentümer erhalten die Vergünstigung in jenem Bezirk, in dem sich ihr Firmensitz, ihre Betriebsstätte oder ihre Immobilie befindet.
Registrierung als Voraussetzung für Kurzzeitparken
Damit der Rabatt beim kurzfristigen Parken angewendet werden kann, müssen Fahrzeuge im neuen System registriert sein. Eine Ausnahme gilt für alle in Tschechien zugelassenen Fahrzeuge, die vor dem 19. November 2025 registriert wurden – sie sind bereits automatisch erfasst. Ob ein Fahrzeug im System gespeichert ist, lässt sich über den Dienst „Registrierung prüfen“ herausfinden.
So funktioniert der Rabatt
Langzeitparken:
Wer noch nicht registriert ist, muss zunächst ein Formular ausfüllen und anschließend einen Antrag auf eine Parkgenehmigung stellen. Ist das Fahrzeug bereits im System hinterlegt, wird der Preis automatisch reduziert.
Kurzzeitparken:
Hier genügt die einfache Registrierung des Fahrzeugs. Bei Online-Zahlung – etwa über digitale Parkautomaten – wird der 50-Prozent-Rabatt automatisch abgezogen. Wichtig: Die klassischen Parkautomaten auf der Straße unterstützen die Vergünstigung nicht; eine Ermäßigung ist ausschließlich bei Online-Zahlung möglich.
Informationskampagne startet im Dezember
Um Bewohner rechtzeitig über die Änderungen zu informieren, startete Prag eine umfangreiche Informationskampagne. Hinweise sind im öffentlichen Raum, in sozialen Netzwerken und weiteren Medien zu sehen sein. Die Stadt empfiehlt allen Berechtigten, ihre Parkangelegenheiten möglichst bequem online zu erledigen. Alle Informationen sind auf der offiziellen Plattform der Stadt verfügbar.








