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Neue Regelungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Tschechien ab Oktober 2024

Eine der zentralen Änderungen ist der Verzicht auf die "Grüne Karte", die bisher als internationale Bestätigung der Haftpflichtversicherung galt

Neue Regelungen zur Haftpflichtversicherung in Tschechien ab Oktober 2024
Foto: Freepik

Heute, Dienstag, dem 1. Oktober 2024 treten in Tschechien bedeutende Änderungen im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung in Kraft. Diese Neuerungen zielen auf eine umfassende Digitalisierung ab und werden sowohl die Autofahrer als auch die Versicherungsunternehmen betreffen.


Eine der zentralen Änderungen ist der Verzicht auf die "Grüne Karte", die bisher als internationale Bestätigung der Haftpflichtversicherung galt. Autofahrer müssen diese nicht mehr in physischer oder elektronischer Form mit sich führen. Der Grund dafür ist die Einführung eines Online-Registers durch das Tschechische Versicherungsbüro, das es ermöglicht, die Versicherung eines Fahrzeugs in Echtzeit zu überprüfen. Die Polizei und andere Behörden haben künftig Zugriff auf dieses Register, was die Überprüfung der Versicherungspflicht bei Straßenkontrollen erheblich vereinfacht. Bis Januar 2025 bleibt jedoch die Mitführung der Grünen Karte im Ausland Pflicht.


Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Aktivierung von Haftpflichtversicherungsverträgen. Zukünftig ist es nicht mehr möglich, einen Vertrag rückwirkend zu aktivieren. Die Versicherungsunternehmen können den Beginn der Versicherung individuell festlegen. Zudem wird die Abwicklung des Vertragsabschlusses flexibler gestaltet: Verträge können weiterhin durch Unterzeichnung oder Zahlung der Prämie abgeschlossen werden. Jedoch muss die Prämie vor Beginn der Versicherung gezahlt werden, was die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Zahlung unterstreicht.


Um die Bezahlung der Prämien zu erleichtern, wird die Liste der Zahlungsmethoden erweitert. Neben der klassischen Banküberweisung wird auch ein Onlinezahlungssystem zur Verfügung stehen, das schnelle und unkomplizierte Zahlungen ermöglicht. Dies ist besonders wichtig, da die sofortige Aktivierung der Versicherung nach Zahlungseingang angestrebt wird.


Vorangegangene Gesetzesänderungen


Bereits im April 2024 wurden einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen. Die Definition des Begriffs „Fahrzeug“ wurde ausgeweitet, sodass jetzt auch selbstfahrende Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von über 25 km/h oder einem Gewicht von über 25 kg versicherungspflichtig sind. Zudem wurde die Mindestdeckungssumme auf 50 Millionen CZK angehoben, und die Verpflichtung zur Versicherung wurde auf den Betreiber des Fahrzeugs ausgeweitet.


Die neuesten Statistiken des tschechischen Versicherungsamtes zeigen, dass die Zahl der versicherten Fahrzeuge kontinuierlich steigt. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 waren bereits 9.472.944 Fahrzeuge versichert, ein Anstieg im Vergleich zu 9.295.217 in der zweiten Hälfte des Vorjahres. Es wird erwartet, dass die Zahl der versicherten Fahrzeuge im Jahr 2022 die Marke von zehn Millionen überschreiten wird.

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