Verkäufer und Distributoren müssen in Zukunft eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums einholen
Ab Dezember treten neue gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Substanzen wie Kratom und Cannabis mit niedrigem THC-Gehalt in Kraft. Diese Änderungen basieren auf einer Novelle des Suchtstoffgesetzes, die am Mittwoch ohne Änderungen vom Senat verabschiedet wurde. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, den Verkauf und die Verbreitung von Stoffen mit psychomodulatorischen und psychoaktiven Wirkungen stärker zu regulieren, um insbesondere Kinder zu schützen. Das Gesetz wird nun dem Präsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.
Wie der Nachrichtensender ČT24 berichtet, unterscheidet das neue Gesetz Substanzen nach ihrem Risikopotential. Produkte, die psychomodulatorische Substanzen enthalten, dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden, und dies ausschließlich in spezialisierten Geschäften, die für Kinder unzugänglich sind. Zudem ist es verboten, diese Waren in Formen anzubieten, die an Spielzeug oder Süßigkeiten erinnern könnten. Auch der Verkauf über Automaten wird verboten, und für den Online-Verkauf gelten strenge Auflagen. Dazu gehört insbesondere eine verpflichtende Altersverifizierung sowohl beim Kauf als auch bei der Lieferung der Produkte.
Nach monatelanger Verzögerung stimmte der Senat der Novelle zu, nachdem die Europäische Kommission grünes Licht gegeben hatte. Die EU bestätigte, dass das vorgeschlagene Exportverbot und die Beschränkungen im Einklang mit den Regeln des Binnenmarkts stehen.
Eine der zentralen Neuerungen der Gesetzesänderung ist die Einführung von zwei zusätzlichen Listen neben der bisherigen Liste verbotener Betäubungsmittel. Die erste Liste wird sogenannte psychoaktive Substanzen mit unbekannten gesundheitlichen Auswirkungen umfassen. Die zweite Liste umfasst psychomodulatorische Substanzen mit geringem gesundheitlichen Risiko, die weiterhin verkauft werden dürfen, jedoch nur unter strengen Auflagen.
Verkäufer und Distributoren von psychomodulatorischen Substanzen müssen eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums einholen. Diese Genehmigung wird nicht kostenlos sein: Die Verwaltungsgebühr für die Einleitung eines Genehmigungsverfahrens wird auf 200.000 Kronen festgelegt. Zudem muss für jeden Online-Shop, der diese Produkte verkauft, eine Gebühr entrichtet werden. Für jede Verkaufsstelle vor Ort fällt eine zusätzliche Gebühr von 20.000 Kronen an.
Das übergeordnete Ziel der Gesetzesnovelle ist es, Kinder vor Substanzen zu schützen, deren psychische und physische Auswirkungen nicht vollständig bekannt sind oder potenziell gefährlich sein könnten. Die neuen Regelungen setzen klare Grenzen für den Verkauf solcher Stoffe und stellen sicher, dass diese Produkte nur unter kontrollierten und regulierten Bedingungen an Erwachsene abgegeben werden. Das Gesetz wird nun dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt und voraussichtlich im Dezember in Kraft treten.