Digitalisierung der Fahrzeugzulassung in Tschechien: Online-Ummeldung und Nummernschilder per Lieferstation
- Tschechien News

- 28. Juli
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Geplante Gesetzesnovelle soll Behördengänge deutlich reduzieren – Fahrzeugübertragungen, Kennzeichen und Zulassungsdokumente künftig weitgehend digital

Die tschechische Regierung hat eine Gesetzesnovelle zur weiteren Digitalisierung der Fahrzeugzulassung auf den Weg gebracht. Künftig sollen Fahrzeughalter zahlreiche Angelegenheiten online über das Verkehrsportal erledigen können. Geplant sind unter anderem digitale Fahrzeugübertragungen, die Zustellung von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen an Lieferstationen.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums gehört die Ummeldung von Fahrzeugen zu den häufigsten Behördengängen in Tschechien. Allein im Jahr 2025 wurden mehr als 1,22 Millionen Fahrzeugkäufe und -verkäufe registriert. Mit der geplanten Reform sollen Käufer und Verkäufer diese Vorgänge künftig vollständig online über das Portal dopravy (Verkehrsportal) abwickeln können.
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Novelle betrifft die Zulassungsbescheinigung Teil I, den sogenannten „kleinen Fahrzeugschein“. Wer seinen Antrag online stellt, soll das neue Dokument künftig auch an einer Paketstation abholen können. Die bisherige Möglichkeit der Abholung auf dem Amt bleibt bestehen. Wer sich für die Zustellung an eine Abholstation entscheidet, muss den alten Fahrzeugschein eigenständig vernichten. Dasselbe Verfahren soll künftig auch bei Adressänderungen oder vergleichbaren Änderungen gelten.
Ausserdem sieht der Gesetzentwurf die Einführung übertragbarer Kennzeichen vor. Fahrzeughalter sollen ihre bisherige Zulassungsnummer künftig unter bestimmten Voraussetzungen – etwa beim Verkauf, der Stilllegung oder der Verschrottung eines Fahrzeugs – auf ein anderes eigenes Fahrzeug übertragen können. Eine vergleichbare Regelung existiert bereits unter anderem in Österreich, der Slowakei, Belgien und der Schweiz.
Auch die Bearbeitung zahlreicher Anträge soll künftig automatisiert erfolgen. Anträge und Mitteilungen, die online über das Portal dopravy (Verkehrsportal) eingereicht werden und keine zusätzlichen Unterlagen erfordern, sollen ohne Beteiligung von Behördenmitarbeitern direkt verarbeitet werden.
Darüber hinaus plant das Verkehrsministerium zwei weitere automatisierte Verfahren. Als gestohlen oder vermisst gemeldete Fahrzeuge sollen künftig automatisch als „Außer Betrieb“ gesetzt werden. Ebenso soll die endgültige Löschung eines Fahrzeugs nach der umweltgerechten Verschrottung automatisch in das Fahrzeugregister eingetragen werden.
Eine weitere Neuerung betrifft die vorübergehende Stilllegung von Fahrzeugen. Saisonfahrzeuge – etwa Motorräder während der Wintermonate – sollen künftig online „Außer Betrieb“ gesetzt und später ebenso einfach wieder zugelassen werden können. Die bisher notwendige Hinterlegung der Kennzeichen und Fahrzeugdokumente bei der Behörde soll entfallen.
Das tschechische Parlament soll die Gesetzesnovelle im Laufe dieses und des kommenden Jahres beraten. Die meisten Änderungen im Bereich der Fahrzeugzulassung sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Einzelne Bestimmungen, insbesondere jene mit umfangreichen IT-Anpassungen, sind erst zum 1. Juli 2028 vorgesehen.








