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Tschechien erlaubt vorläufigen Einsatz von Tesla FSD Supervised

vor 13 Minuten
2 Min. Lesezeit

Verkehrsministerium erkennt niederländische Genehmigung an – Verantwortung bleibt vollständig beim Fahrer

Tschechien erlaubt vorläufigen Einsatz von Tesla FSD Supervised
Foto: Ministerstvo dopravy České republiky

Tschechien erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Einsatz des Fahrassistenzsystems Tesla FSD Supervised. Das Verkehrsministerium hat die vorläufige Genehmigung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW anerkannt.


Damit schließt sich Tschechien den Niederlanden und fünf weiteren europäischen Staaten an, in denen das System bereits im Rahmen einer vorläufigen Genehmigung genutzt werden darf. Der Entscheidung gingen nach Angaben des Ministeriums mehrere Monate fachlicher Prüfungen, Konsultationen und Verhandlungen auf nationaler und europäischer Ebene voraus.


Tesla FSD Supervised ist ein Fahrassistenzsystem der Automatisierungsstufe 2 nach der Klassifizierung des internationalen Ingenieursverbands SAE. Der Fahrer muss den Verkehr und die Tätigkeit des Systems jederzeit überwachen und bereit sein, unverzüglich die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Die Verantwortung für die Fahrt bleibt vollständig beim Fahrer.


Sicherheitsfragen mehrere Monate geprüft


Das tschechische Verkehrsministerium beschäftigte sich in den vergangenen Monaten ausführlich mit der Funktionsweise des Systems und den Voraussetzungen für dessen Zulassung innerhalb der Europäischen Union. Vertreter des Ministeriums nahmen an europäischen Beratungen teil, prüften technische und betriebliche Unterlagen und führten Gespräche mit zuständigen Institutionen, Fachverbänden sowie Tesla Europe.


Im Mittelpunkt standen insbesondere die Sicherheit des Systems, die bisherigen Erfahrungen aus dem praktischen Betrieb und die möglichen Folgen einer Anerkennung der Genehmigung.



„Wir sind bei der Bewertung des Systems verantwortungsvoll vorgegangen. Unsere Fachleute haben sowohl mit ausländischen Partnern als auch mit Vertretern des Automobilherstellers Tesla gesprochen“, erklärte Verkehrsminister Ivan Bednárik.


Die Sicherheit sei bei der Prüfung das entscheidende Kriterium gewesen. Die inzwischen vorliegenden Daten und Informationen hätten das Ministerium davon überzeugt, dem Beispiel der Niederlande, Belgiens, Dänemarks und weiterer Staaten zu folgen und das System auch Interessenten in Tschechien zugänglich zu machen.


„Die Tschechische Republik gehört in Europa zu den führenden Ländern bei Technologien für automatisiertes Fahren. Wir wollen Raum für deren Entwicklung und schrittweise Einführung in den Straßenverkehr schaffen und dabei eine angemessene Sicherheits- und Regulierungsaufsicht gewährleisten“, so Bednárik.


Zu den wichtigsten Prüfpunkten gehörten die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Interpretation von Verkehrszeichen, das Verhalten des Systems in unterschiedlichen Verkehrssituationen und die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug.


Genehmigung stammt aus den Niederlanden


Grundlage der tschechischen Entscheidung ist die vorläufige EU-Typgenehmigung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW. Diese wurde am 10. April 2026 auf Grundlage der EU-Verordnung 2018/858 erteilt.


Das tschechische Verkehrsministerium erkannte die Genehmigung gemäß Artikel 39 der Verordnung an. Dadurch darf Tesla FSD Supervised unter den darin festgelegten Bedingungen nun auch auf dem Gebiet der Tschechischen Republik eingesetzt werden.


Tschechien will nach Angaben des Ministeriums zudem weitere Schritte auf europäischer Ebene unterstützen, die auf einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von FSD Supervised abzielen.

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