Zwei Maifeiertage in Tschechien: Welche Geschäfte am 1. und 8. Mai geöffnet bleiben
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Obwohl beide Feiertage nur eine Woche auseinanderliegen und in diesem Jahr auf denselben Wochentag fallen, unterscheiden sich die Regelungen für den Einzelhandel deutlich

Während der Tag der Arbeit ohne gesetzliche Einschränkungen für den Einzelhandel bleibt, gelten am 8. Mai erneut landesweite Schließungen für große Geschäfte. Beide Feiertage fallen in diesem Jahr auf einen Freitag.
Mit dem Beginn des Monats Mai stehen in Tschechien gleich zwei gesetzliche Feiertage bevor: der Tag der Arbeit am 1. Mai sowie der Tag des Sieges am 8. Mai. Obwohl beide Feiertage nur eine Woche auseinanderliegen und auf denselben Wochentag fallen, unterscheiden sich die Regelungen für den Einzelhandel deutlich.
Der 1. Mai gilt in Tschechien als sogenannter „anderer Feiertag“. Arbeitnehmer haben an diesem Tag frei, gesetzliche Einschränkungen für den Einzelhandel gibt es jedoch nicht. Supermärkte, Einkaufszentren und andere Geschäfte können daher regulär geöffnet bleiben. Einzelne Händler dürfen dennoch freiwillig schließen.
Anders sieht die Situation am 8. Mai aus. Der Tag des Sieges erinnert in Tschechien an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und gehört zu den Feiertagen, an denen größere Geschäfte gesetzlich geschlossen bleiben müssen. Grundlage dafür ist das Einzelhandelsgesetz von 2016.
Betroffen sind alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern. Ausnahmen gelten unter anderem für Apotheken, Reformhäuser, Tankstellen sowie Geschäfte an Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen. Große Geschäfte in Metrostationen fallen dagegen nicht unter diese Ausnahme und müssen ebenfalls geschlossen bleiben.
Auch in den Nachbarstaaten wird der 1. Mai als Tag der Arbeit gefeiert. An das Ende des Zweiten Weltkriegs erinnert neben Tschechien allerdings nur die Slowakei mit einem Feiertag am 8. Mai.
Zusätzlich gelten in den Nachbarländern weitere nationale Feiertage im Mai 2026:
Slowakei: 1. Mai und 8. Mai
Polen: 1. Mai und 3. Mai (Tag der Verfassung)
Deutschland: 1. Mai und 14. Mai (Christi Himmelfahrt), 25. Mai (Pfingstmontag)
Österreich: 1. Mai und 14. Mai (Christi Himmelfahrt), 25. Mai (Pfingstmontag)








