Das Baugenehmigungsverfahren wird für alle Beteiligten über das Bauherrenportal digitalisiert
Heute tritt in Tschechien das neue Baugesetz und die damit verbundene Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren für Wohn- oder Einfamilienhäuser in Kraft. Das neue Gesetz vereinfacht die bisherigen Prozesse erheblich, indem es die doppelte Genehmigung von Gebäuden abschafft und das Planfeststellungs- und das Bauverfahren zu einem einzigen Verfahren zusammenführt. Künftig werden die Baubehörden selbstständig mit anderen Behörden kommunizieren und deren Stellungnahmen in einer koordinierten, verbindlichen Stellungnahme einholen. Am Ende soll es nur noch einen einzigen Stempel für den Bauherrn geben.
Das Baugenehmigungsverfahren wird für alle Beteiligten über das Bauherrenportal digitalisiert. Ab Juli werden Bauherren alle Genehmigungen, Bescheinigungen und Unterlagen online erhalten. Behörden und Bauherren werden in verknüpften Systemen kommunizieren – dem Bauherrenportal für Bürger und dem Bauverfahrensinformationssystem für die Beamten.
„Der Übergang wird nicht einfach sein, es wird sich vieles ändern. Wir haben es versucht, wir versuchen es und wir werden es auch nach dem 1. Juli weiter tun, damit der Übergang so reibungslos wie möglich verläuft. Wir haben einige Instrumente zur Verfügung gestellt, aber leider können die Beamten aufgrund der tschechischen Gesetzgebung im Moment nicht alle Daten darin einsehen", sagte der Minister für regionale Entwicklung, Ivan Bartoš (Piraten) gegenüber dem Nachrichtensender ČT24.
Das System soll in Zukunft weiterentwickelt und automatisiert werden. Alle Beteiligten arbeiten dann mit der gleichen Version und haben Online einen Überblick über den Stand des Verfahrens. Das System wird in der Lage sein, Akten zu verwalten, notwendige Dokumente zu empfangen, zu erstellen und zu versenden sowie auf verschiedene Register, Grundbuchämter und andere staatliche Datenquellen zuzugreifen.
Für die Behörden werden neue Fristen für den Erlass von Entscheidungen festgelegt. So wird die Entscheidung über die Genehmigung eines Einfamilienhauses beispielsweise 30 Tage dauern, während komplexere Bauvorhaben wie Autobahnen oder Kraftwerke bis zu 120 Tage in Anspruch nehmen können.
Die Gesetzgebung führt auch eine neue Unterteilung der Gebäude ein: in kleine Gebäude, einfache Gebäude, vorbehaltene Gebäude und andere Gebäude. Zu den kleinen Bauten gehören beispielsweise Gewächshäuser oder Schwimmbäder, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist. Einfache Gebäude sind Wohn- oder Freizeitgebäude mit höchstens zwei oberirdischen und einem unterirdischen Stockwerk. Zweckbauten umfassen Autobahnen, Flughäfen oder Staudämme, während sonstige Gebäude Wohn- und Geschäftshäuser oder Büros umfassen.
Gleichzeitig mit dem neuen Baugesetz treten sechs neue Verordnungen in Kraft, die veraltete technische Parameter für das Bauen aufheben und die Art und Weise der Erstellung der Dokumentation regeln.
Das neue Gesetz und die dazugehörigen Verordnungen sehen eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027 vor. Bis zu diesem Datum können Projekte nach den bisherigen Vorschriften eingereicht und genehmigt werden. Für einige größere Bauwerke, wie Autobahnen, trat die neue Bauordnung bereits am 1. Januar dieses Jahres in Kraft.
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