Neue Meldepflicht für Influencer: Tschechien führt Registrierung für erfolgreiche Video-Creator ein
- Tschechien News
- vor 7 Stunden
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Die Regelung betrifft vor allem professionelle YouTuber, Instagram- und TikTok-Stars

In Zukunft gelten für erfolgreiche Influencer in Tschechien neue Meldepflichten. Wer mit seinen Inhalten große Reichweiten erzielt und damit Geld verdient, muss sich künftig beim Rundfunk- und Fernsehrat registrieren.
Ab Mai 2025 müssen erfolgreiche Video-Produzenten, sogenannte Influencer, in Tschechien ihre Tätigkeit beim Rundfunk- und Fernsehrat (RRTV) anmelden. Laut Medienberichten betrifft die neue Regelung vor allem professionelle YouTuber, Instagram- und TikTok-Stars, die bestimmte Reichweiten- und Einkommensgrenzen überschreiten.
Konkret müssen sich digitale Inhalteanbieter registrieren lassen, deren Videos insgesamt mindestens 500.000 Aufrufe pro Jahr erreichen – wobei die Aufrufzahlen für jede Plattform separat betrachtet werden. Zusätzlich gilt die Meldepflicht nur für Creator, die mit ihrer Videoproduktion ein Jahreseinkommen von mehr als 50.000 tschechischen Kronen (etwa 2.000 Euro) erzielen und mindestens 52 Videos pro Jahr veröffentlichen.
Der Rundfunkrat begründet die Neuregelung mit der wachsenden Bedeutung von Online-Videoplattformen. Man will damit vor allem professionelle Anbieter erfassen, die in ihrer Reichweite und Professionalität mit traditionellen Fernsehsendern vergleichbar sind. Kleine Creator oder Hobbyfilmer, die die genannten Schwellenwerte nicht erreichen, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.
Ausdrücklich nicht betroffen sind öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Museen oder Behörden, sofern sie mit ihren Videos keine kommerziellen Interessen verfolgen. Die gesetzliche Grundlage für die Neuregelung bildet eine EU-Richtlinie, die den Schutz von Minderjährigen im Internet verbessern und klare Regeln für kommerzielle Kommunikation im digitalen Raum schaffen soll.
Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren müssen sich betroffene Content-Creator nicht mehr selbst beim Rundfunk- und Fernsehrat (RRTV) melden. Stattdessen wird die Behörde aktiv nach entsprechenden Kanälen suchen und die Betreiber kontaktieren, sofern diese die Kriterien erfüllen. Die Registrierung selbst ist kostenfrei.
Bereits im Herbst 2023 hatte der Gesetzentwurf für Diskussionen gesorgt. Medienexperten und sogar Kulturminister Martin Baxa von der ODS kritisierten damals die unklaren Formulierungen und mögliche Bürokratiehürden für die Kreativwirtschaft. Der Rundfunkrat versichert nun, die Schwellenwerte und Kriterien regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu wollen.
Die neue Regelung tritt im Rahmen des tschechischen Mediengesetzes in Kraft, das die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) umsetzt. Vergleichbare Regelungen existieren bereits in einigen anderen europäischen Ländern, allerdings mit unterschiedlichen Schwellenwerten.