15 weitere Prager Stadtbezirke führen vollständiges Feuerwerksverbot ein
Damit gilt das ganzjährige Verbot künftig in 35 der insgesamt 57 Stadtbezirke – auch an Silvester

Prag weitet das ganzjährige Verbot von Feuerwerkskörpern deutlich aus. Nach dem Beitritt weiterer 15 Stadtbezirke gelten die Einschränkungen künftig in mehr als der Hälfte der Hauptstadt.
Das vollständige Verbot von Pyrotechnik wird auf weitere Teile Prags ausgeweitet. Künftig ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in 35 der insgesamt 57 Stadtbezirke während des gesamten Jahres einschließlich Silvester untersagt.
Grundlage der Neuregelung ist eine im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretene Änderung des tschechischen Pyrotechnikgesetzes. Diese ermöglicht es den Kommunen, den Einsatz von Feuerwerkskörpern stärker als bisher einzuschränken. Die Prager Stadtverordnetenversammlung verabschiedete die entsprechende Verordnung am 19. Juni 2026.
Bereits seit dem 8. Juli gilt in 20 Prager Stadtbezirken ein ganzjähriges Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und höher. Die Hauptstadt will damit Menschen und Tiere schützen sowie Verstöße gegen die öffentliche Ordnung eindämmen.
„Die im Juni beschlossene Änderung hat die demokratische Möglichkeit der einzelnen Stadtbezirke gestärkt, selbst über ihren Umgang mit dem Thema zu entscheiden. Zunächst haben 20 Stadtbezirke davon Gebrauch gemacht, nun kommen weitere 15 hinzu“, erklärte der Prager Stadtrat für Eigentum, Transparenz und Gesetzgebung, Adam Zábranský.
Das vollständige Verbot gilt künftig in den Stadtbezirken Prag 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 20 und 22 sowie in Dolní Chabry, Dolní Měcholupy, Křeslice, Libuš, Suchdol, Troja, Velká Chuchle, Benice, Čakovice, Dolní Počernice, Lochkov, Nebušice, Nedvězí, Petrovice, Přední Kopanina, Řeporyje, Slivenec und Zličín.
In den übrigen Stadtbezirken darf Pyrotechnik ausschließlich zwischen 17 Uhr am 31. Dezember und 2 Uhr am 1. Januar verwendet werden.
Die Verordnung gilt nicht für organisierte Feuerwerke, die von spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden. Weiterhin verboten bleiben sogenannte Himmelslaternen und andere Produkte mit unkontrolliertem Flug. Wegen der erheblichen Brandgefahr ist ihre Verwendung im gesamten Prager Stadtgebiet bereits seit längerer Zeit untersagt.










