top of page

Zahlreiche Verstöße bei Tschechischen Online-Shops: Handelsinspektion deckt Missstände auf

Im Fokus standen Anbieter, bei denen bereits Hinweise auf gesetzeswidriges Verhalten vorlagen

Zahlreiche Verstöße bei Tschechischen Online-Shops: Handelsinspektion deckt Missstände auf
Foto: Rupixen | Unsplash

Im ersten Quartal 2025 hat die Tschechische Handelsinspektion Online-Shops überprüft und dabei zahlreiche Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze festgestellt. Besonders im Fokus standen Anbieter mit Verdacht auf illegales Verhalten.


Die Tschechische Handelsinspektion (ČOI) hat im ersten Quartal 2025 insgesamt 174 Online-Shops unter die Lupe genommen – mit alarmierendem Ergebnis: In 151 Fällen, also bei knapp 87 Prozent der Kontrollen, wurden Verstöße gegen geltende Verbraucherschutzgesetze festgestellt.


Im Fokus standen Anbieter, bei denen bereits Hinweise auf gesetzeswidriges Verhalten vorlagen – etwa durch Beschwerden von Verbrauchern. Geprüft wurde insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach dem Verbraucherschutzgesetz (Gesetz Nr. 634/1992 Sb.) sowie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Sb.).


Verbraucherrechte häufig missachtet


Allein das Verbraucherschutzgesetz wurde in 217 Fällen verletzt. Am häufigsten beanstandet wurde die mangelhafte Information über Reklamationsrechte: In 80 Fällen kamen Händler ihrer Pflicht nicht nach, über den Umfang, die Bedingungen und die Art der Geltendmachung von Mängelrechten aufzuklären.


In 67 Fällen stellte ČOI unlautere Geschäftspraktiken fest – insbesondere durch irreführende oder manipulativ präsentierte Informationen zu Produkten, Preisen oder Rückgaberechten. Besonders gravierend: In 14 Fällen wurde nicht kenntlich gemacht, ob Kundenrezensionen tatsächlich von echten Käufern stammen. Auch über außergerichtliche Streitbeilegungsstellen wurden Kundinnen und Kunden in 31 Fällen gar nicht oder unzureichend informiert.


Zahlreiche Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch


Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde in 208 Fällen verletzt – allen voran das Gebot der umfassenden Vorabinformation beim Online-Kauf. In 114 Fällen fehlten Angaben über Rücktrittsfristen und -bedingungen oder ein entsprechendes Musterformular.


Ebenfalls häufig: In 35 Fällen wurden Vertragsbedingungen nicht in Textform bereitgestellt, obwohl dies bei Online-Verträgen gesetzlich vorgeschrieben ist. In 33 Fällen wurde gegen die Verpflichtung verstoßen, einen klaren Hinweis auf die Zahlungsverpflichtung („zahlungspflichtig bestellen“) zu geben.


Insgesamt verhängte die Inspektion im genannten Zeitraum 184 rechtskräftige Geldstrafen in Höhe von über drei Millionen Kronen (ca. 120.000 Euro).

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

bottom of page