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Verbot von offenem Feuer in Prag wegen erhöhter Brandgefahr

Das Verbot gilt vorläufig bis Freitag, den 18. April, um 12.00 Uhr

Verbot von offenem Feuer in Prag wegen erhöhter Brandgefahr
Foto: Tomáš Benda | Portál hlavního města Prahy

Aufgrund einer vom Tschechischen Hydrometeorologischen Institut herausgegebenen Warnung vor Brandgefahr gilt in Prag von Mittwoch, dem 16. April, ab 11.00 Uhr bis Freitag, dem 18. April, um 12.00 Uhr eine Verordnung über das Verbot des Entzündens von Feuer an Orten mit erhöhter Brandgefahr.


Gemäß der Verordnung zur Sicherstellung des Brandschutzes bei erhöhter Brandgefahr gelten folgende Orte als besonders brandgefährdet:


  • Waldbestände und ihre Umgebung bis zu einer Entfernung von 50 m vom Waldrand

  • Wald-, Park- und Gartenanlagen sowie sonstige Vegetationsflächen, die die Entstehung und Ausbreitung von Feuer begünstigen

  • Heu- und Strohlager sowie deren Umgebung im Umkreis von bis zu 50 m

  • Flächen mit landwirtschaftlichen Kulturen, deren Vegetation ein Feuer entfachen und verbreiten kann


In diesen Gebieten sind während Zeiten erhöhter Brandgefahr folgende Tätigkeiten verboten:


  • das Entfachen oder Unterhalten offenen Feuers (z. B. Verbrennen von Gestrüpp, Rinde oder anderen brennbaren Stoffen im Freien)

  • das Rauchen (ausgenommen elektronische Zigaretten)

  • die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände

  • der Einsatz anderer Zündquellen wie Himmelslaternen, Laternen oder Fackeln

  • das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände

  • das Betreiben von Dampflokomotiven, sofern keine Maßnahmen zur Verhütung von Bränden getroffen wurden

  • die Nutzung von Löschwasser zu anderen Zwecken als der Brandbekämpfung


Das Entfachen oder Unterhalten von offenem Feuer in diesen gefährdeten Bereichen kann in Ausnahmefällen unter folgenden Bedingungen erlaubt werden:


  • Der Betreiber der Tätigkeit (z. B. Veranstalter) beurteilt im Voraus die Bedingungen der Durchführung in Bezug auf Ort, Zeit und Besonderheiten der Aktivität und ergreift nachweislich Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden.

  • Der Betreiber meldet der regionalen Einsatz- und Informationszentrale der Feuerwehr der Hauptstadt Prag die geplante Durchführung der Tätigkeit im Vorfeld.

  • Vor Beginn der Aktivität wird die Unterstützung durch eine Brandschutzeinheit organisiert. Den Anweisungen des zuständigen Kommandanten ist Folge zu leisten.


Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung können geahndet werden. Die Stadt Prag appelliert an alle, zur Vorbeugung von Bränden beizutragen und den Anweisungen der offiziellen Stellen Folge zu leisten.

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