Tschechisches Abgeordnetenhaus billigt Verschärfung der Asyl- und Migrationsregeln
- Tschechien News
- 30. Juni
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Künftig soll ausländischen Staatsbürgern, die mehrfach schwere Straftaten in Tschechien begehen, die Aufenthaltserlaubnis entzogen werden

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat einer Verschärfung der Asyl- und Migrationsgesetze zugestimmt. Ziel der Reform ist es, mehr Kontrolle über den Aufenthalt von Migranten zu gewinnen und Verfahren zu beschleunigen.
Wie der Nachrichtensender ČT24 berichtet, hat das tschechische Abgeordnetenhaus eine weitreichende Verschärfung der Asyl- und Migrationsvorschriften beschlossen. Neben mehr Kontrolle über den Aufenthalt von Asylbewerbern und Migranten sollen auch Verfahren im Bereich des internationalen Schutzes beschleunigt und potenzieller Missbrauch eingedämmt werden.
Ein ergänzender Antrag der Oppositionsbewegung ANO wurde ebenfalls angenommen. Dieser ermöglicht es künftig, ausländischen Staatsbürgern, die mehrfach schwere Straftaten in Tschechien begehen, die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen oder eine Verlängerung zu verweigern.
Auch das sogenannte Lex Ukraine, das ursprünglich als Reaktion auf die Fluchtbewegung nach der russischen Invasion in der Ukraine eingeführt wurde, ist überarbeitet worden. Künftig kann der Staat Schutzanträge ukrainischer Flüchtlinge ablehnen, wenn diese bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat temporären Schutz erhalten haben.
Insgesamt stimmten 75 der 134 anwesenden Abgeordneten für den Gesetzentwurf – getragen wurde er von den vier Koalitionsparteien. Die Fraktionen von ANO und SPD lehnten ihn ab, insbesondere wegen des EU-Migrationspakts, auf dem das Gesetz basiert. Dieser sehe ihrer Ansicht nach eine unfaire Umverteilung von Migranten innerhalb der EU vor.
Keine Mehrheit fand hingegen ein Vorstoß des SPD-Abgeordneten Radek Koten, der die Strafen für Menschenschmuggel verschärfen und Fluggesellschaften mit Geldstrafen von bis zu zehn Millionen Kronen belegen wollte, wenn sie Personen ohne gültige Dokumente nach Tschechien befördern.
Der Gesetzesentwurf wird nun dem Senat des Parlaments der Tschechischen Republik zur weiteren Prüfung vorgelegt.