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Tschechien ergänzt nationales Adress- und Immobilienregister um Daten zu einzelnen Wohnungen

Personenbezogene oder wirtschaftliche Informationen – etwa über Eigentümer, Mieter oder Ausstattung – werden nicht erfasst

Tschechien ergänzt nationales Adress- und Immobilienregister um Daten zu einzelnen Wohnungen
Foto: Milan Chudoba | Unsplash

Die tschechische Regierung hat beschlossen, das nationale Adress- und Immobilienregister um Daten zu einzelnen Wohnungen zu erweitern. Damit soll erstmals ein vollständiger Überblick über den Wohnungsbestand im Land entstehen.


Die tschechische Regierung hat Mitte Oktober eine Erweiterung des Registers für räumliche Identifikation, Adressen und Immobilien (RÚIAN) beschlossen. Damit werden künftig auch grundlegende Informationen zu einzelnen Wohnungen erfasst – ein Schritt, der eine seit Langem bestehende Lücke in der Wohnraumerfassung des Landes schließt.


Bislang enthielt der staatliche Datensatz Angaben zu Gebäuden, Grundstücken und Adressen, nicht aber zu den Wohnungen selbst. Mit der neuen Regelung erhält nun jede Wohneinheit einen eindeutigen Identifikationscode – ähnlich wie Straßen oder Gebäude ihre eigene Nummer besitzen. Im Register werden ausschließlich technische Basisdaten erfasst:


  1. ein automatisch vergebener Wohnungscode (ID),

  2. die Wohnungsnummer innerhalb eines Gebäudes,

  3. die Etage,

  4. die Nutzfläche.


Personenbezogene oder wirtschaftliche Informationen – etwa über Eigentümer, Mieter oder Ausstattung – werden nicht erfasst. Zuständig für die Verwaltung bleibt das Tschechische Vermessungs- und Katasteramt (ČÚZK), das das nationale Adress- und Immobilienregister bereits seit seiner Einführung im Jahr 2012 betreut.


„Es geht nicht um ein neues Einwohnerregister oder um eine Form der Überwachung. Wir ergänzen lediglich vier technische Angaben, die der Staat ohnehin auf verschiedenen Wegen erfasst“, erklärte Regionalentwicklungsminister Petr Kulhánek. „Dadurch sparen wir künftig Zeit und Kosten bei Volkszählungen und verbessern die Grundlage für die Wohnungsbaupolitik, die bisher oft auf zehn Jahre alten Daten beruhte. In Westeuropa ist eine solche Datenerfassung längst Standard.“


Nach Angaben des Ministeriums entstehen durch die Erweiterung keine zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt – im Gegenteil: Die zentralisierte Datenerfassung soll Verwaltungskosten senken und Bürger von überflüssigen Nachweispflichten entlasten. Ein aktueller Überblick über den tatsächlichen Wohnungsbestand sei zudem entscheidend für eine funktionierende Wohnungspolitik – von der Planung kommunaler Bauprojekte und Infrastruktur bis hin zur Bewertung regionaler Wohnraumbedarfe oder der Energieeffizienz von Gebäuden.


Das erweiterte Adress- und Immobilienregister soll außerdem helfen, europäischen Anforderungen gerecht zu werden. Eine EU-Verordnung über Statistik zu Bevölkerung, Gebäuden und Wohnungen (ESOPH) verpflichtet die Mitgliedstaaten, regelmäßig aktuelle Daten zu liefern – teils im Drei-Jahres-Rhythmus, teils jährlich. Ohne das erweiterte Register könnte Tschechien diese Vorgaben nicht erfüllen.


Die erste Umsetzungsphase soll innerhalb von zwei Jahren nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle abgeschlossen sein, also bis Ende 2029. Für die Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung 2031 soll das erweiterte Register bereits vollständig einsatzbereit sein.

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