Die Obergrenzen für die Selbstbeteiligung bleiben unverändert und richten sich weiterhin nach den einzelnen Versichertengruppen
Ab Januar 2025 profitieren Patienten in Tschechien von einer deutlichen Vereinfachung bei Medikamentenzuzahlungen. Senioren über 70 und andere betroffene Gruppen zahlen dann weniger direkt in der Apotheke, da Zuzahlungen automatisch mit dem neuen eRezept-System verrechnet werden.
Ab dem nächsten Jahr werden viele Menschen in tschechischen Apotheken weniger für verschreibungspflichtige Medikamente bezahlen. Davon profitieren vor allem Senioren über 70 Jahre, die regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen. Derzeit erhält man einen Teil der Zuzahlung für Medikamente, die teilweise von der Krankenkasse übernommen werden, entweder per Auszahlungsschein oder Überweisung, sobald die gesetzlich festgelegte Obergrenze erreicht ist. Ab Januar wird der Betrag jedoch direkt in der Apotheke von der Zuzahlung abgezogen.
Die Änderung des Gesetzes über die öffentliche Krankenversicherung wurde bei einem Treffen mit Journalisten von Vertretern des Gesundheitsministeriums, des Staatlichen Instituts für Arzneimittelkontrolle, der tschechischen Apothekerkammer, der Krankenkassen und der tschechischen Sozialversicherungsanstalt vorgestellt.
„Die abzugsfähigen Zuzahlungen werden künftig online im eRezept-System registriert. Der Apotheker weiß bereits bei der Abgabe, ob der Patient sein Limit erreicht hat. Ist dies der Fall, entfällt für den Patienten die Selbstbehaltszuzahlung. Das bedeutet eine finanzielle und zeitliche Erleichterung, da sich die Gesamtzuzahlung entsprechend reduziert“, erklärte Gesundheitsminister Vlastimil Válek. Er fügte hinzu, dass Patienten weiterhin den nicht anrechenbaren Teil der Zuzahlung sowie die Kosten für Medikamente, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, selbst tragen müssen.
Die Obergrenzen für die Selbstbeteiligung bleiben unverändert und richten sich weiterhin nach den einzelnen Versichertengruppen: Für Personen über 70 Jahre und Menschen mit Behinderung liegt die Grenze bei 500 CZK, für Kinder und Senioren über 65 Jahre bei 1.000 CZK und füralle anderen Erwachsene bei 5.000 CZK.
„Bisher meldet die Apotheke die Selbstbeteiligung an die Krankenkassen, und diese erstatten den Patienten vierteljährlich den zu viel gezahlten Betrag zurück, sofern die Obergrenze überschritten wurde. Ab Januar wird das eRezept-System die Höhe der gezahlten Zuzahlungen online registrieren. Patienten können ihr Limit und die Höhe der bereits geleisteten Selbstbeteiligung in der mobilen oder Web-Anwendung des eRezept-Systems einsehen. Ziel dieser Änderung ist eine höhere Benutzerfreundlichkeit“, sagte Tomáš Boran, Direktor des Staatlichen Instituts für Arzneimittelkontrolle.
Die Änderungen bei der Registrierung von Zuzahlungen werden nicht nur den Patienten, sondern auch den Krankenkassen zugutekommen. „Die geplante Neuerung wird den Verwaltungsaufwand der Krankenkassen verringern, da sie nicht mehr für alle ihre Versicherten die gezahlten Selbstbeteiligungen im Nachhinein abwickeln müssen“, sagte Martin Balada, Geschäftsführer des Verbands der Krankenkassen. Das vom Staatlichen Institut für Arzneimittelkontrolle betriebene eRezept-System wird künftig die Informationen der tschechischen Sozialversicherungsanstalt, der Krankenversicherungen und der Apotheken automatisch miteinander abgleichen und so den Prozess der Selbstbeteiligung erheblich vereinfachen.