Erleichterungen für Pendler aus Tschechien

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Die COVID-19-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums wurde erneut novelliert. Für die Einreise nach Österreich gilt grundsätzlich die 3G-Regelung. Neu ist eine Ausnahme für Pendler. Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners nach Österreich einreisen, sind von der 3-G Nachweispflicht ausgenommen, teilte das tschechische Außenministerium auf Twitter mit. Grundsätzlich müssen Personen (es sind nur wenige Ausnahmen vorgesehen), entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Personen, die zum Zeitpunkt der Einreise über keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis verfügen, müssen die Einreiseregistrierung durchführen und sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben, jedoch mit der Möglichkeit sich jederzeit frei zu testen. Die Kosten für die Tests sind selbst zu tragen. Nach zwei Jahren Coronavirus-Epidemie hat Tschechien die meisten Beschränkungen aufgehoben, und auch die meisten umliegenden Länder lockern deutlich. Das Außenministerium ruft jedoch dazu auf, sich vor einer Auslandsreise über die in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region geltenden Bedingungen zu informieren.