Die größte Veränderung besteht darin, dass die Betreiber historischer Fahrzeuge nun verpflichtet sind, eine technische Prüfung (TÜV) zu bestehen
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Ab dem 1. September dieses Jahres müssen Halter von Oldtimern eine Hauptuntersuchung (TÜV) ablegen, um ihre historischen Fahrzeuge betreiben zu dürfen. Bislang reichte es aus, die historische Herkunft des Fahrzeugs zu überprüfen. Gemäß einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums verlängert sich die Gültigkeit der technischen Kontrolle nun von zwei auf fünf Jahre.
Um die technische Prüfung für historische Fahrzeuge zu bestehen, müssen die Betreiber vor der Prüfungskommission eines beliebigen Automobilclubs erscheinen. Die Kommission prüft dabei die historische Herkunft des Fahrzeugs, um dessen Originalität zu bestätigen. Sobald die Kommission die Originalität des Fahrzeugs bestätigt hat, kann der Fahrzeugbetreiber zur technischen Prüfung antreten, wobei das Alter des Fahrzeugs berücksichtigt wird.
Es wurden drei Kategorien für Oldtimer eingeführt: moderne historische Fahrzeuge ab dem 1. Juli 1972, Nachkriegsfahrzeuge vom 1. Juli 1953 bis zum 30. Juni 1972 und Vorkriegs- und Kriegsfahrzeuge bis zum 30. Juni 1953. Nach erfolgreich absolvierter technischer Prüfung können Halter ihr historisches Fahrzeug in das Register für historische und sportliche Fahrzeuge eintragen lassen.
Die neuen Vorschriften für historische Fahrzeuge sind Teil einer umfassenden Gesetzesänderung. Der erste Teil des Gesetzes, welcher sich auf Zulassungskontrollen und Fahrzeugbescheinigungen bezieht, ist bereits seit dem 1. März in Kraft. Der nächste Teil, der sich ausschließlich auf den TÜV für historische Fahrzeuge bezieht, tritt am 1. September in Kraft. Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres wird die Verpflichtung zur Vorlage einer großen technischen Bescheinigung abgeschafft und durch eine Zulassungsbescheinigung ersetzt, die durch einige ergänzende Informationen vervollständigt wird.