Deutscher Bundestag beschließt Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am Freitag beschlossen, dass die Gasspeicherumlage auf Erdgas, das von Deutschland in benachbarte EU-Länder geliefert wird, ab dem 1. Januar 2025 entfällt.
Nach Kritik von Tschechien, Österreich, Polen und der Europäischen Kommission brachte die Bundesregierung im Mai einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes auf den Weg.
Der Vorschlag zur Anpassung der rechtlichen Grundlage der Gasspeicherumlage gehörte zu den dringenden Gesetzesvorhaben, die noch vom aktuellen Bundestag verabschiedet werden mussten. Die Verabschiedung des Gesetzes erfolgte trotz der seit dem Bruch der Koalition im November fehlenden Mehrheit der Bundesregierung im Bundestag und wurde auch mit Stimmen der Opposition beschlossen.
Deutschland hat auf die Beschwerden seiner Nachbarn reagiert. In enger Absprache mit der tschechischen Regierung wurde die Umlage für Tschechien nun gestrichen. Damit soll auch die Abhängigkeit Tschechiens von Erdgaslieferungen aus Russland verringert werden.
Die Gasspeicherumlage wurde im Oktober 2022 vor dem Hintergrund der Gaspreiskrise in Deutschland eingeführt. Um die Gasversorgung für den Winter sicherzustellen, wurde damals erstmals festgelegt, wie hoch der Füllstand der deutschen Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen sein soll. Die Umlage dient der Finanzierung der Kosten, die bei der Einhaltung der Füllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher entstehen.